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Archiv-Artikel

Abgeschobene erhält Bleiberecht

Die zum Christentum konvertierte Iranerin Zahra Kameli wird vorläufig bleiben dürfen. Heute tagt der niedersächsische Härtefallausschuss, doch die Fraktionschefs haben sich schon im Vorfeld geeinigt. Im Iran droht ihr Verfolgung

VON JÜRGEN VOGES

Niedersachsen zeigt sich der Iranerin Zahra Kameli von seiner humanen Seite. Die zum Christentum übergetretene 24-Jährige, die in Deutschland zudem ihren Ehemann verlassen hatte, soll nun doch nicht in den Iran abgeschoben werden, sondern das Bleiberecht erhalten.

Der Petitionsausschuss des Landtages, der zugleich als Härtefallkommission fungiert, trifft sich dazu heute in Hannover zu einer Sondersitzung. Die Vorsitzenden der vier Landtagsfraktionen verständigten sich zudem auf eine Änderung der Tagesordnung, so dass schon heute über ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht für die 24-Jährige entschieden werden kann. Ihre Chancen stehen gut: Alle Fraktionsvorsitzenden seien der Auffassung, dass die Iranerin als Härtefall anzusehen sei, sagte der Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel. Am Montag hatten sich die Fraktionschefs auch mit dem Innenministerium und der Landeskirche abgesprochen.

Die Einstufung als Härtefall soll offenbar mit den gesundheitlichen Problemen der Iranerin und ihrer psychischen Verfassung begründet werden. Frau Kameli, die vor knapp zwei Wochen auf dem Frankfurter Flughafen kurz vor ihrer Abschiebung zusammenbrach, befindet sich immer noch im Krankenhaus. Der Pilot der Lufthansamaschine hatte sich nach ihrem Zusammenbruch geweigert, sie in den Iran auszufliegen. Dort drohen ihr wegen Ehebruchs und der Konversion zum Christentum Verfolgung durch den Staat oder den Ehemann.

Trotz des winkenden Bleiberechts, herrscht weiter Unbehagen, etwa beim niedersächsischen Flüchtlingsrat. Dessen Sprecher, Kai Weber, kritisiert, dass die Entscheidungen im Asylverfahren gegen Kameli Bestand haben sollen und ihre Asylgründe nicht noch einmal geprüft werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig war in seiner letzten Entscheidung im Verfahren einfach davon ausgegangen, dass staatliche Stellen im Iran von Konversion und Scheitern der Ehe nichts erfahren würden und der Frau deswegen keine Verfolgung drohe.

Weber forderte zudem erneut die Einrichtung einer Härtefallkommission in Niedersachsen. Niedersachsen ist nicht nur eines der wenigen Bundesländer, die keine gesonderte Härtefallkommission für Flüchtlinge haben. Flüchtlinge, die in Niedersachsen vom Petitionsausschuss als Härtefälle anerkannt werden, dürfen zudem keine Sozialhilfe beziehen und ihre Abschiebung darf noch nicht angeordnet sein. Beide Voraussetzungen erfüllt Frau Kameli nicht, dennoch will ihr der Ausschuss nun den Härtefallstatus zubilligen. Für den Flüchtlingsrat zeigt der Fall daher auch, dass diese Voraussetzungen dringend gestrichen werden müssen.