: Ex – und stopp
SCHEIDUNGSRECHT Für manch eine könnte es sich rechnen, den Antrag erst im Herbst einzureichen
Wer sich scheiden lassen will, sollte sich den Zeitpunkt genau überlegen. Dazu raten wegen des zum 1. September geänderten Familienrechts das Bremer Familiengericht sowie der Bremische Anwaltsverein.
Einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeute für viele die Neuordnung des Zugewinnausgleichs, sagte gestern Familienrichterin Sabine Heinke. Während dem „ärmeren“ Ehepartner bisher nur der halbe Betrag des nach Abbezahlung von Schulden vorhandenen Vermögens zustand, wird es in Zukunft die Hälfte dessen sein, was der andere insgesamt hinzu gewonnen hat. Hatte jemand beispielsweise vor Eheschließung 30.000 Euro Miese und zum Zeitpunkt der Scheidung 20.000 Euro Plus, bekommt die andere Partei 25.000 Euro, die Hälfte der 50.000 Euro Zugewinn. Hat sie selbst Vermögen angehäuft, bekommt sie die Hälfte der Differenz. Das alte Recht hatte dazu geführt, dass Ehepartner, die dem verschuldeten Partner beim Abbezahlen halfen, diesem im Scheidungsfall häufig noch etwas zahlen mussten. „Das haben viele als extrem ungerecht empfunden“, sagte Heinke.
Ein Fortschritt sei außerdem, dass dem vermögenderen Ehepartner erschwert werde, sein Geld zur Seite zu schaffen, so Heinke. Ab September wird das Vermögen als Berechnungsgrundlage festgestellt, das bei der Zustellung des Scheidungsantrags vorhanden ist. Bisher habe man bis zum Rechtskräftigwerden der Scheidung – was ein bis anderthalb Jahre dauern kann – sein Hab und Gut mit Urlauben und Tricks „verschwinden“ lassen können, so Heinke.
Besonders wichtig sei auch die Neuregelung zum Ausgleich der Rentenansprüche, sagte Edith Kindermann, Fachanwältin für Familienrecht und Vorstandsmitglied des Bremischen Anwaltsvereins. In Zukunft würden diese automatisch von Amts wegen festgestellt, alle Ansprüche würden halbiert. Große Verlierer der Reform seien Rentner mit erheblich jüngeren Ehefrauen. Früher bekamen sie ihre volle Rente ausgezahlt, bis die Ex ebenfalls rentenfähig wurde. Jetzt werde die Rente bereits mit der Scheidung gekürzt. eib