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Archiv-Artikel

„Ausgesetzt“ trotz Anhaltspunkten

Begleitet von einer Kundgebung vor dem Strafjustizgebäude sollte gestern der erste von insgesamt 48 Prozessen gegen Bauwagenbewohner aus dem gesamten Bundesgebiet beginnen. Teilgenommen hatten diese am 24. April vorigen Jahres an der Kundgebung „Einmal im Leben pünktlich sein“ auf der Hamburger Hafenstraße. Nach einem juristischen Schlagabtausch sind alle Verfahren zunächst „ausgesetzt“ worden.

Zuvor hatte Verteidiger Andreas Beuth sogar beantragt, sie ganz einzustellen: Aufgrund der „rechtswidrigen Auflösung“ der Versammlung durch die Polizei (taz berichtete) liege ein „unheilbares Verfahrenshindernis“ vor. Dem wollte Amtsrichter Herbert Northmann nicht folgen, dafür jedoch der These von Staatsanwältin Mona Rickert: Selbst für den Fall, dass der damalige Wagenauflauf eine grundrechtlich geschützte Versammlung gewesen sei, hätte es „Anhaltspunkte“ für eine rechtswidrige Blockade gegeben.

Einsichtiger zeigte sich der Amtsrichter darin, dass diese Frage nur einmal geklärt werden müsse: Alle bei ihm anhängigen Prozesse sollen nun zu einem einzigen Verfahren zusammengelegt und dieses als Musterprozess geführt werden. „Aber nicht vor den Ferien“, hieß es gestern. kva/Foto: Henning Scholz