: Schutz vor Fluglärm billiger als gedacht
Schallschutz an Flughäfen kostet nur die Hälfte der bisherigen Schätzungen, sagt ein Bericht im Auftrag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Maximal 738 Millionen Euro bis 2020. Kritik von Umweltschützern
BERLIN taz ■ Die Kosten für verbesserten Schutz vor Fluglärm seien weit niedriger als bisher angenommen. Das ist das Ergebnis eines Berichts im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Daran beteiligt waren das Ökoinstitut, die Flughafenbetreiber und die Fluglärmgegner. Dem Bericht zufolge liegen die Kosten zwischen 614 und 738 Millionen Euro bis 2020. Die Flughafenbetreiber hatten bisher Beträge in Milliardenhöhe angenommen.
Doch selbst von den 738 Millionen Euro würden nur etwa 600 Millionen tatsächlich in den Lärmschutz gesteckt. Der Rest soll dazu dienen, den Flughafen Bremen und gegebenenfalls Köln/Bonn auszubauen.
„Auf die Fluggäste umgelegt, würden sich die Zusatzkosten nach den aktuellen Zahlen auf rund zehn bis dreißig Cent pro Flugticket belaufen“, so Thorben Prenzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Auch daher müsse die Novellierung des Fluglärmgesetzes weiter gehen als der aktuelle Entwurf.
Das bislang geltende Fluglärmgesetz stammt noch aus dem Jahr 1971 und ist seither nahezu unverändert – damit ist es der Streitpunkt zwischen Umweltverbänden und Flughäfen. So fordert die Bundesvereinigung gegen Fluglärm weit stärkere Grenzwerte und größere Lärmschutzzonen als bisher. Dagegen wehren sich allerdings die Flughafenbetreiber. „Die Flughäfen machen jetzt schon mehr, als sie gesetzlich verpflichtet sind“, so Carola Wunderlich, von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen. Eine verschärfte Novelle würde außerdem die aktuell geschätzten Kosten nochmals durcheinander bringen. Damit widerspricht sie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), der mit der Novelle vor allem mehr Menschen vor Fluglärm schützen will. Das würde aber eine Ausdehnung der Lärmschutzzone bedeuten – und laut Wunderlich wiederum höhere Kosten.
Zudem enthält der Bericht Empfehlungen zu einer Novellierung des Lärmschutzgesetzes gegeben. So sollen die Neuerungen nicht für Flughäfen gelten, deren Schließung geplant ist. Außerdem solle – wie schon bisher – eine Höchstkostenverordnung die Obergrenze der Kosten beschränken.
Wie auch immer die Novelle letztlich ausfallen wird: Unter anderem der BUND kritisiert schon heute die noch nicht vorhandene Endfassung: So werde gänzlich auf aktiven Schallschutz verzichtet, die Passagierflugzeuge würden somit nicht leiser.
Bis jetzt ist die Abschätzung der Kosten auf rund zehn bis 15 Jahre angelegt. Damit sollen die Kosten auf die Jahre verteilt an Fluggesellschaften und Fluggäste weitergegeben werden. Das Nachsehen haben dann allerdings Anbieter von Ein-Euro-Flügen. Für ihre Kunden würde sich der Flugpreis fast verdoppeln.
SVENJA BERGT