: Gesetzliche Maßstäbe fehlen
Um schwarze Schafe in der Beraterbranche auszuschließen, bieten sich immer mehr Organisationen zur Qualitässicherung an. Doch wer zertifiziert die Zertifizierer?
Kunden von Coaches und anderen Beratern hoffen immer mehr, durch übergeordnete Institutionen eine verlässliche Qualitätsaussage über die jeweiligen Dienstleister sowie eine Orientierung bei deren Auswahl zu erhalten. Maßstäbe von Seiten des Gesetzgebers fehlen. Jeder kann sich Coach nennen – und es gibt schwarze Schafe, die in der hoch bezahlten Beraterbranche verbrannte Erde hinterlassen.
Dieser Trend wurde erkannt: Neue Vereinigungen entstehen und bieten sich als verlässlicher Partner der Qualitätssicherung an. In der Februarausgabe der Zeitschrift managerseminare werden bereits die achte Coachingvereinigung und ein akademischer Zertifizierer vorgestellt! Vorsicht ist geboten: „Nachfragern von Coaching-Dienstleistungen macht die Vielzahl der gemeinhin Orientierung bieten wollenden Vereinigungen die Wahl des richtigen Coaches nicht leichter“, warnt die Chefredakteurin im Editorial.
Solche Verbände verfolgen nicht zuletzt auch das Eigenmarketing. Nur Mitglieder werden als kompetent angeboten und können die Werbeplattform der jeweiligen Organisation nutzen, was sie z. T. erhebliche Beiträge und Zertifizierungsgebühren kostet. Ob diese Praxis dem Kunden aber tatsächlich mehr Sicherheit und den Coaches mehr Aufträge bringt, bleibt fraglich.
Sicher hilft das Vorgehen indes den Zertifizierern selbst. Es bringt ihnen Expertenruf ein und hilft beim Verkauf ihrer eigenen Leistungen. Erheblich erscheint das Risiko, dass so das Problem der Qualitätssicherung weniger gelöst als auf eine höhere, brisantere Ebene gehoben wird. Denn sollte ein Vertrauensmissbrauch einer solchen Organisation publik werden, wird dies die Glaubwürdigkeit der gesamten Branche nachhaltig und tief greifend beschädigen.
Doch auch auf der anderen Seite, im Bereich staatlicher Reglementierung, ist nicht das Heil zu finden. Die Erfahrungen mit dem 1999 eingeführten Psychotherapeutengesetz zeigen, dass die erreichten Qualitätsverbesserungen teuer erkauft wurden. Eine massive Einschränkung der Methodenvielfalt und das jähe Ende ganzer Therapieformen waren die Folge. Macht und Geld werden von Kritikern als Triebfedern dieser „Konkurrenzausschaltung“ genannt.
So gesehen kann das Dilemma der Qualitätssicherung letztlich nie wirklich gelöst werden. Es ist eine Frage der Balance. Die Verabschiedung allgemeiner Mindeststandards z. B. durch ein gesetzlich legitimiertes Gremium erscheint als sinnvoll. Letztlich werden aber, bei aller Ungewissheit, nur eigene Erfahrungen, Empfindungen und Empfehlungen durch zufriedene Kunden der Schlüssel zu richtigen Entscheidungen sein. Dennis Brodbeck
Dipl.-Psychologe, meta Consulting & Coaching, Tel.: 040/54 75 37 53, www.metaconsulting.de