: DAS ANTI-KORRUPTIONSGESETZ
Seit gestern ist in NRW ein bundesweit einzigartiges Anti-Korruptionsgesetz in Kraft. Es sieht die Einführung eines Korruptionsregisters vor, das Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließt, gegen die ein Verfahren wegen Korruption läuft. Grund für die Einführung sind die Skandale um den Müllunternehmer Trienekens und den ehemaligen Wuppertaler SPD-Oberbürgermeister Hans Kremendahl.
Die Grünen hatten vergeblich gefordert, verdächtige Unternehmen bereits beim „Fehlen eines vernünftigen Zweifels“ in diese schwarze Liste aufzunehmen – in diesem Fall hätte ausgerechnet die landeseigene LEG den Anfang machen können.