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Archiv-Artikel

Zwei Hamburger Polizeibeamte

Von KVA

Er war ein enger Freund und politischer Weggefährte von Thomas Wüppesahl: Andreas Sch. stieg 1978 in den Polizeidienst ein und eckte dort wegen kritischer Auffassungen frühzeitig an. Auch persönlich lernte er polizeiliche Willkür kennen, wie er es 1990 in der Serie „Ein Polizist steigt aus“ in der taz hamburg beschrieb. Gerade seine Zeit beim „zivilen Festnahmezug“ auf der Friedensdemo 1983, bei der Beamte viele Aktivisten verletzten, aber auch seine Zeit beim Einsatzzug-Mitte 1986, prägten sein negatives Bild des Polizeiapparats. Er beschrieb die Dominanz eines Gruppenführes, der die Buchstaben „ss“ gern als zackige NS-Rune schrieb, umstrittene Einsätze zu Tschernobyl und an der Hafenstraße und seine Ausgrenzung, da er „Corpsgeist“ vermissen ließ. Als er die Einheit verließ, stand auf dem Spind: „Mach die Flatter!“

In dieser Zeit schlossen Sch. und Kripo-Kommissarsanwärter Wüppesahl sich der Arbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten an, die sich aufgrund des Hamburger Kessels 1986 – der rechtswidrigen Einschließung von 861 Anti-Atom-Demonstranten – gegründet hatte und polizeiliche Missstände abstellen wollte. Wüppesahl nahm dies sehr ernst, was ihm im Apparat viele Feinde bescherte. Die Serie der juristischen Verfahren gegen ihn begann, als er 1997 die Oberstaatsanwältin Barbara Korth und Ex-Landgerichtspräsident Roland Makowka anzeigte. Makowka hatte Korth gebeten, beim Dezernat Wirtschaftskriminalität zu erfragen, wie weit Wüppesahls Ermittlungen gegen eine Warenterminfirma gediehen seien, bei der seine Tochter arbeitete. Es folgte Wüppesahls Strafversetzung in den Bereich Kfz-Diebstahl. Als dort Akten verschwanden und in Redaktionen landeten, wurde er des „Aktenklaus“ angeklagt. Das Verfahren endete mit Freispruch. In einem Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilte das Landgericht im Jahr 2004 Wüppesahl und verhängte faktisch ein Berufsverbot. Dieses Urteil ist inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben worden. KVA