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Archiv-Artikel

London: Urteil zu Schuluniform

LONDON dpa ■ Das zweithöchste britische Gericht hat in einem Musterverfahren entschieden, dass ein muslimisches Mädchen in der Schule Kopftuch und traditionelles Gewand statt Schuluniform tragen darf. Die 16-jährige Shabina Begum hatte ein „Recht auf Bildung und auf Darstellung ihrer religiösen Überzeugungen“ eingeklagt. Das Berufungsgericht in London, über dem nur noch die Lordrichter des Oberhauses stehen, gab ihr gestern Recht. Die Schule in Luton bei London hatte Begum vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie sich weigerte, statt in ihrem Gewand in Schuluniform zu erscheinen. Sie begründete dies mit der Uniformpflicht. In erster Instanz hatte die Schule Recht bekommen. Die Richter hielten das Verbot für nicht diskriminierend, weil die anderen muslimischen Schüler auch Schuluniformen trügen.