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Archiv-Artikel

Privatschulen arm dran

Verfassungsgericht: Bremen muss nur für Landeskinder Zuschüsse an Privatschulen zahlen. Zugleich verschiebt Bremen zugesagte Erhöhungen

Von kawe

bremen taz ■ Bremens Privatschulen haben in diesen Tagen gleich zwei Tiefschläge zu verkraften. Erst hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Anhebung der staatlichen Zuschüsse für private Schulen um zwei Jahre zu verschieben. Nun haben sie eine Klage um die Finanzzuschüsse für Gastschüler aus Niedersachsen verloren.

Vor Jahren hatte Bildungssenator Willi Lemke (SPD) zugesagt, die Privatschul-Zuschüsse auf das bundesdurchschnittliche Niveau anzuheben. Das sollte in mehreren Schritten erfolgen. Doch nun heißt es in den Koalitionsbeschlüssen: „Das Erreichen des Bundesdurchschnitts wird statt 2007 erst für 2009 angestrebt.“ Falls eine Schule sich auf Zusagen verlassen haben sollte für ihre Haushaltspläne – immerhin sind Privatschulen wirtschaftliche Unternehmen – hat sie nun ein Problem. Sicher scheint die Anhebung auch für 2009 nicht zu sein: „für 2009 angestrebt“ – das kann angesichts der bremischen Haushaltslage alles oder gar nichts bedeuten.

Dabei ist es für das Land erheblich preiswerter, wenn SchülerInnen auf Privatschulen gehen. Das Bremer Verwaltungsgericht hat im Jahre 1998 in einer 70 Seiten dicken Entscheidung zum Thema Privatschul-Finanzierung die Kosten für den Fiskus verglichen. Nach den Daten bis 1994 kostete ein Gymnasiast den Staat im Jahr 1.276 Mark, Privatschulen dagegen bekamen für einen Gymnasialschüler weniger als die Hälfte, nämlich nur 544 Mark. Investitionskosten sind dabei nicht einmal berücksichtigt – die muss ein privater Schulträger in der Regel selbst aufbringen.

Das Verwaltungsgericht befasste sich damals mit dem Thema, weil die Vereinbarung zwischen Niedersachsen und Bremen, wonach für niedersächsische Landeskinder auf Bremer Privatschulen ein gleicher Zuschuss gezahlt wurde, aufgekündigt worden war. Insbesondere die Waldorfschule und die Evangelische Bekenntnisschule hatten eine relevante Zahl niedersächsischer „Gastschüler“. Die Bekenntnisschule war vor Gericht gegangen, und das Verwaltungsgericht legte das Problem damals 1998 dem Bundesverfassungsgericht vor.

Immerhin hat der europäische Gerichtshof einmal entschieden, dass ein Mitgliedsland für auswärtige Schüler kein höheres Schulgeld nehmen darf. Diese Regelung gilt aber nicht sinngemäß für deutsche Kleinstaaten, das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Meinung der Bremer Richter verworfen. In einer gestern verbreiteten Entscheidung hat das BVG festgelegt, dass ein Bundesland nur für die Beschulung seiner eigenen Landeskinder sorgen muss. Die grundrechtlich garantierte freie Wahl der Schulen steht dem offenbar nach. Da die Zahl der Schüler in den Privatschulen nach Einführung der Landeskinderklausel nicht gesunken sei, sei deren Existenz nicht bedroht, stellt das BVG fest. Und „eine Handlungspflicht des Staates wird erst dann ausgelöst, wenn das Ersatzschulwesen als Institution in seinem Bestand bedroht ist“. kawe