: Mama als Hotelier
MIETERFALLEN Der Verein Mieter helfen Mietern warnt vor Tricks, mit denen die Not der Studierenden auf dem leeren Wohnungsmarkt ausgenutzt wird
Juristin Sylvia Sonnemann
Sylvia Sonnemann schlägt Alarm. „Der Wohnungsmarkt ist leer gefegt und treibt wieder seine Blüten“, warnt die Geschäftsführerin vom Verein „Mieter helfen Mietern“ (MhM). Besonders wohnraumsuchende StudentInnen tappen dabei immer häufiger in Fallen der Vermieter, die die Not ausnutzen und mit dubiosen Konstrukten den Mietrechtsschutz auszuhebeln versuchen.
So das Projekt „Hotel Mama“: Studentin Nina sucht mit Freundin Tina eine 120 Quadratmeter Altbauwohnung, um eine Wohngemeinschaft (WG) zu gründen. „Wohngemeinschaften sind bei Studenten neuerdings wieder die Wohnform Nummer eins“, sagt Juristin Sonnemann. Da Tina einen gut dotierten Job als Schauspielerin einer Soap Opera hat, sind beide zuversichtlich. Doch kurz vor Vertragsunterzeichnung präsentiert die Grundstücksverwaltung neue Konditionen. Nicht Nina – sondern ihre Mutter solle per gewerblichem Mietvertrag das Objekt zwecks „Weitervermietung an seriöse Dritte“ anmieten. Hintergrund: Der gesamte Mietrechtsschutz mit Instandsetzungspflichten werden durch das „Umgehungsgeschäft“ umschifft, der Kündigungsschutz für Mieter ausgehebelt.
So ein „Umgehungsgeschäft“ praktiziert auch ein Altonaer Immobilienverwalter, der Zimmer an Studierende vermietet. Dabei schaltet die Firma einen virtuellen Zwischenmieter ein, der angeblich in Russland lebt. Der Untermietvertrag ist befristet. Als Mieterinnen wegen Schimmel im Bad beim Verwalter eine Mängelanzeige machen, kommt postwendend die Kündigung des Herrn aus Russland, der Eigenbedarf geltend macht.
Aber selbst ein Umzug ins Studenten-El Dorado Wilhelmsburg, das zur Aufwertung des Stadtteils durch ein Förderprogramm unterstützt wird, kann Tücken haben. In Wilhelmsburg müssen Studenten für eine Bleibe nur 178 Euro Miete berappen, den Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete zahlt die Stadt.
Dennoch sitzt Maria nun auf 4.000 Euro Schulden. Sie hatte eine 87 Quadratmeter-Wohnung für 700 Euro angemietet, wo sie mit einem Kommilitonen wohnte. Als dieser auszog und die GWG mehrere Nachmieterinnen nicht akzeptierte, erhielt sie nur noch ihren Zuschuss. Hinzu kam, dass ihre Immatrikulationsbescheinigung einmal zu spät gekommen ist und sie ihren Mietzuschuss nicht rechtzeitig beantragen konnte, so dass Maria zeitweilig für den gesamten Mietbetrag von 700 Euro aufkommen musste. „Man kann das nicht mehr rückwirkend heilen“, kritisiert Sonnemann die strengen Förderkriterien. Sie ist aber zuversichtlich, dass MhM mit der städtischen GWG einen Kompromiss findet, so Sonnemann. „Die wollen ja auch nicht, dass das Förderprogramm zum Desaster wird.“ KAI VON APPEN
Studierenden-Hotline von Mieter helfen Mietern: ☎ 43 13 94 88