Geldstrafe für NPD-Chef

BILLIGUNG VON MORD Nach Berufung muss Hähnel nun 3.000 Euro zahlen

In einem Berufungsverfahren gegen den Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel wegen Billigung des Mordes an den Arbeiterführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht hat das Landgericht am Freitag die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Lichtenberger Bezirksverordneten im Oktober 2008 wegen öffentlicher Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Wegen seines „geringeren Einkommens“ muss der 34-jährige rechtsextreme Liedermacher allerdings nur 3.000 statt 4.500 Euro Strafe zahlen. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass Hähnel im Dezember 2007 in einer Sitzung der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung die Tötung Luxemburgs und Karl Liebknechts gebilligt hatte. Hintergrund war ein Antrag der NPD auf Umbenennung des Lichtenberger Anton-Saefkow-Platzes in Waldemar-Pabst-Platz. Der Offizier hat den Mord an den beiden Arbeiterführern am 15. Januar 1919 maßgeblich organisiert. In seiner Rede hatte Hähnel die Tötung der Kommunistin als „entschlossene Tat, die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei“, dargestellt. (ddp)