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Archiv-Artikel

Sein Name sei Luca

Oberlandesgericht entscheidet: Mit einem ‚C‘ ist Luca ein Jungenname. Mit zwei ‚C‘ wird ein Stadtname daraus

HAMM taz/dpa ■ Weil sich der Vorname „Luca“ beziehungsweise „Luka“ in den letzten Jahren zum Modenamen für Jungen entwickelt hat, müssen die für das Geburtsregister zuständigen Standesämter umdenken. Sie dürfen von den Eltern nicht verlangen, dass sie einem Jungen namens Luca zur eindeutigen Geschlechtsbestimmung einen zweiten männlichen Vornamen geben. Luca/Luka ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm als alleiniger Jungenname zulässig. Damit hat nach einem Rechtstreit von nahezu einem Jahr der 15. Zivilsenat für die Eltern und gegen das Standesamt Herford entschieden. Aufgehoben wurde ein anderslautender Beschluss des Landgerichts Bielefeld. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtsverbindlich.

Das Standesamt Herford hatte wie im übrigen auch andere Ämter die Auffassung vertreten, dass es bei Luca um einen sowohl männlich als auch weiblich gebräuchlichen Vornamen handele und nach strengen Maßstäben zur „Geschlechtsidentifizierung“ ein zweiter Vorname notwendig sei. Zwar sei der Vorname Luca italienischer Herkunft und „von Haus aus“ männlich. Im Angelsächsischen, niederländischen und im jugoslawischen Sprachraum sei der Vorname aber ebenso als Mädchenname bekannt, heißt es.

Für das OLG Hamm ist nun jedoch der so genannte Namenstrend in Deutschland maßgeblich. Hier gehört Luca seit Jahren zu den beliebtesten Namen für Jungen. In der Statistik der Stadt Essen für das Jahr 2004 steht Luca etwa als Jungenname auf Platz sechs, fand der 15. Zivilsenat heraus. Da nunmehr Luca/ Luka ganz überwiegend als Vorname für Jungen benutzt werde und sich im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung seine Geschlechtszuordnung gefestigt habe, ist ein zweiter Name entbehrlich, so das OLG. (AZ: 15 W 343/04)

Auch in der Stadt Witten gab es Streit um Luca: Das städtische Standesamt weigert sich seit Juni 2003, einem Mädchen den Namen „Lucca Marie“ einzutragen. Begründung: Wegen der gleichnamigen italienischen Stadt sei Lucca im Personenregister nicht eintragungsfähig. KLAUS BRANDT