Verbot von Baso und Co. : Eine Grenze gesetzt
„Um tolerant zu sein, muss man die Grenzen dessen, was nicht tolerierbar ist, festlegen“, sagte Umberto Eco angesichts mancher Rechtsentwicklung. Mit dem Verbot der Neonazi-Organisationen „Berliner Alternative Süd-Ost“ (Baso), der „Kameradschaft Tor“ (KS Tor) und deren „Mädelgruppe“ zog Innensenator Körting eine solche Grenze.
KOMMENTAR VON ANDREAS SPEIT
Eine offene Gesellschaft muss nicht hinnehmen, dass die Kameradschaften die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnen, die Verbrecher des Dritten Reichs verherrlichen, Andersdenkende anpöbeln und Flüchtlinge angreifen. Die Gesetze dagegen bestehen. Warum die Innenbehörde erst jetzt die Kameradschaften verbietet, darf spekuliert werden. Denn die Begründung, sie hätten eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die Verfassung, sollte keine neue Erkenntnis der Behörden sein.
Nicht eine der über 160 Kameradschaften in Deutschland verheimlicht, dass für sie der Nationalsozialismus eine gesellschaftliche Alternative ist und die SA und SS kämpferische Vorbilder sind. So nennt sich die Baso auf ihrer Homepage in NS-Anlehnung „nationale Sozialisten“, beteiligt sich an Aktionswochen für den Adolf-Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß und verehrt den SA-Führer Horst Wessel. Politisch motivierte Gewalttaten verüben die Kameraden auch schon länger. Vielleicht hätten sie aber nicht versuchen sollen, Polizeidirektor Michael Knape einzuschüchtern.
Die juristische Reaktion ist jedoch nicht bloß ein symbolischer Akt. Sie hat auch politische Konsequenzen: Der Handlungsspielraum der Kader ist eingeengt und die Weiterführung dieses Kameradschaftsnetzwerks wird erschwert – wenn auch wohl nur für eine Übergangsphase.
Und selbst wenn das Verbot die rechten Kameraden nur kurzfristig bremst, bestätigt es, dass die juristischen Instrumentarien gegen rechts außen vorhanden sind. Die dauernden Diskussionen um Gesetzesänderungen und -verschärfungen wegen der Rechten sind also unnötig – und verdrängen die Debatte um die gesellschaftlichen Ursachen: Neonazismus ist kein juristischer Konflikt, sondern ein politisches Problem.