: Liebe, die an Grenzen stößt
FLÜCHTLING Niko P. droht in Sachsen-Anhalt die Abschiebung. Zu seiner Partnerin in Berlin darf er nicht
Seit zwei Jahren ist Niko P. verheiratet. Doch treffen darf er seine in Berlin lebende transsexuelle Partnerin nicht, wann er will. P. ist Flüchtling, er stammt aus Benin, wo ihm wegen seiner Homosexualität Verfolgung droht, und lebt derzeit in einem Wohnheim in Burg in Sachsen-Anhalt. Deswegen ist das dortige Ausländeramt für ihn zuständig. Wegen der in Deutschland geltenden Residenzpflicht darf er den Landkreis Jerichower Land, in dem Burg liegt, nicht verlassen. Für gelegentliche Besuche seiner Partnerin musste er bisher einen Urlaubsschein beantragen.
Jetzt hat sich die Lage verschärft: P.s Asylantrag wurde abgelehnt, er befürchtet seine Abschiebung. Seine Anwältin Rebecca Müller stellte Ende Juni einen Eilantrag bei der Berliner Ausländerbehörde, P. als Flüchtling aufzunehmen. PolitikerInnen der SPD, der Linken und der Grünen haben sich bei Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dafür eingesetzt.
Darunter auch der grüne Abgeordnete Benedikt Lux. Er begründet sein Engagement mit Verweis auf den Christopher Street Day. „Die ganze Stadt geht für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und Transgender auf die Straße und feiert; aber ein Flüchtling, in dessen Heimatland gleichgeschlechtliche Liebe unter Strafe gestellt ist, soll abgeschoben werden. Das kann nicht sein.“ Das Land habe über die Härtefallkommission die Möglichkeit, P. den Aufenthalt in der Stadt zu erlauben.
Das bestreitet indes Tatjana Pohl von der Senatsverwaltung für Inneres: „Berlin ist für diesen Fall nicht zuständig“, sagte sie der taz. Der Antrag, wegen der eingegangenen Lebenspartnerschaft eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, sei von der Ausländerbehörde Jerichow Land abgelehnt worden; das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hätten dies bestätigt. „Sein Asylantrag ist abgelehnt worden, somit ist er kein Flüchtling“, so Pohl.
Das Land Sachsen-Anhalt würde einen Umzug von P. nach Berlin keine Steine in den Weg legen, meinte eine MitarbeiterInnen der Antirassistischen Berlin (ARI), die die Haltung der Innenverwaltung als ignorant gegenüber einem Menschen bezeichnet, dem Ausweisung und Verfolgung drohen. Nach Angaben des Schwulen- und Lesbenverbandes Sachsen-Anhalt (LSVD) hatte der Innenminister des Landes den Berliner Innensenator sogar gebeten, die Möglichkeit eines Umzugs von P. nach Berlin zu prüfen.
Nach der harten Haltung Berlins bleibt P. nur noch eine Chance, der Abschiebung zu entgehen: Ende Juli will sich die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt noch einmal mit seinem Fall befassen. PETER NOWAK