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Archiv-Artikel

Haftstrafe im Al-Qaida-Prozess

Im Berliner Terroristenprozess hat die Bundesanwaltschaft für den 34-jährigen Angeklagten Ishan G. gestern wegen versuchter Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Ihrer Auffassung nach war der Tunesier nach der Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan 2003 mit dem Auftrag nach Berlin zurückgekehrt, eine Terrorgruppe zu gründen. Zudem sollte er Sprengstoffanschläge auf jüdische und amerikanische Einrichtungen verüben. Mit der Festnahme des Angeklagten am 20. März 2003 in Neukölln sei ein abscheuliches Verbrechen verhindert worden. Im Umfeld der Al-Nur-Moschee habe Ishan G. insbesondere Studenten und Asylbewerber für einen gewaltsamen „Dschihad“ gegen die Ungläubigen gewinnen wollen. Die Bundesanwaltschaft sieht den Angeklagten durch Beweismittel und Indizien überführt, der Tunesier hat bislang geschwiegen. Das Urteil soll am 6. April gesprochen werden. TAZ, DDP