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Archiv-Artikel

Neonazi-Band ist krimineller Verein

KARLSRUHE dpa ■ Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine rechtsextremistische Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Karlsruher Richter bestätigten gestern eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen Michael Regener von der inzwischen zerschlagenen Neonazi-Band „Landser“. Der 3. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten im Wesentlichen. Der Sänger und Texter der konspirativ agierenden Band war vom Kammergericht Berlin unter anderem der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Die dreiköpfige Band hatte öffentliche Auftritte vermieden, ihre Mitglieder waren lange Zeit unbekannt. Die ausländerfeindlichen, zu Gewalttaten aufhetzenden und die Nazi-Ideologie verherrlichenden Songs wurden heimlich im Ausland aufgenommen. Die Gruppe vertrieb zehntausende von CDs verdeckt in der Neonazi-Szene.

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