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Archiv-Artikel

Schutz für Holocaust-Mahnmal

Neue Bundesgesetze können Nazi-Aufmärsche am Denkmal für die ermordeten Juden verhindern – aber nicht am Brandenburger Tor. Hiesige Grüne: Novelle ist überflüssig. CDU: Nicht ausreichend

VON MATTHIAS LOHRE

Zurückhaltend sind die Berliner Reaktionen auf die Bundestagsentscheidung für engere Grenzen der Versammlungsfreiheit. Der Senat begrüßt die Gesetzesnovelle. Sie soll es erleichtern, an NS-Gedenkstätten von überregionaler Bedeutung Versammlungen zu verbieten. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat schon eine eigene Liste mit möglichen Verbotsorten vorbereitet.

Das neue Versammlungs- und Strafrecht ermöglicht es den Ländern, per Gesetz historisch sensible Orte festzulegen. An ihnen sollen sie Demonstrationen verbieten oder mit Auflagen belegen können. Das Brandenburger Tor soll laut Innensenator Körting nicht dazugehören. „Es ist ein Wahrzeichen, aber kein Opfer-Gedenkort.“

Anders sieht das Körting bei den folgenden Stätten: dem Haus der Wannseekonferenz, der Gedenkstätte Plötzensee, der „Topographie des Terrors“, dem Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma und der Neuen Wache Unter den Linden. „Das sind Beispiele. Letztlich entscheiden wird aber das Abgeordnetenhaus.“ Wann dies geschehen soll, wollte Körting nicht sagen. Auch könne das Land noch anderswo rechte Aufmärsche verbieten.

Als einzige Gedenkstätte ist das Holocaust-Mahnmal im Bundesgesetz verankert. An Ebert-, Behren- und Hannah-Arendt-Straße sollen von nun an rechte Aufmärsche grundsätzlich verboten sein. Ohnehin erklärt der Senat seit Wochen, dass er solche Aufzüge nicht zulassen werde – Bundesentscheid hin oder her.

Körting gibt sich zuversichtlich, dass auch das Brandenburger Tor am 60. Jahrestag des Kriegsendes frei von rechten Gruppen bleiben wird. „Auch danach prüfen wir jede Demonstrationsanmeldung – und verbieten, wenn nötig“, sagt der Innensenator.

Die Berliner Grünen halten das neue Gesetz für überflüssig. „Das bisherige Versammlungsrecht bot bereits alle nötigen Sanktionsmittel“, sagt Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. „Es ist die falsche Botschaft, Freiheitsrechte in der Auseinandersetzung mit den Rechten einzuschränken.“ CDU-Innenexperte Frank Henkel erklärte, in die Liste gehöre auch das Brandenburger Tor, das früher bereits von Neonazis für ihre Zwecke missbraucht worden sei. Henkel unterstützt damit die Position des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Albert Meyer, der ein Verbot jeglicher rechtsextremistischen Demonstration durch das Tor gefordert hatte.

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