Klassisches Problem

Das dem Harburger Amtsgerichtsprozess zugrunde liegende Problem ist klassisch für Verfahren gegen Frauenhändler: Die können oftmals nicht verurteilt wegen, weil die von ihnen illegal eingeschleusten und zur Prostitution gezwungenen Frauen vor Prozessbeginn abgeschoben werden. Seit 1997 gibt es deshalb für Zwangsprostituierte in Hamburg die Möglichkeit, in ein Betreuungsprogramm des Landeskriminalamtes aufgenommen zu werden. Bis zu ihrer Vernehmung bekommen sie dann eine Duldung. Zuvor bekommen die Frauen eine Bedenkzeit eingeräumt, in der sie entscheiden können, ob sie ihrem Peiniger vor Gericht noch einmal gegenübertreten und diesen damit hinter Gitter bringen wollen. In dieser Zeit werden die Frauen von der „Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (Koofra)“ betreut. EE