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Archiv-Artikel

Steuer-Glossar

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften erhoben, die in Deutschland ansässig sind. Dazu gehören beispielsweise AGs und KGs. Die großen Konzerne wie Siemens, DaimlerChrysler oder die Deutsche Bank zahlen Körperschaftsteuer. Die Steuer beträgt heute 25 Prozent. In mehreren Stufen ist sie seit 1998 gesenkt worden. Nach dem Beginn der Reform in der ersten rot-grünen Legislaturperiode haben besonders die Großunternehmen vorübergehend kaum noch Körperschaftsteuer gezahlt, sondern teilweise Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Der Grund: eine fundamentale Fehleinschätzung des Bundesfinanzministeriums über den Umgang der Konzerne mit dem neuen Steuerrecht. Mittlerweile ist das Aufkommen zwar wieder auf rund 17 Milliarden Euro gestiegen, hat damit aber immer noch nicht die alte Höhe vor der Reform erreicht.

Die Einkommensteuer zahlen alle Personengesellschaften. Diese Steuer ist damit die Abgabe des Mittelstandes vom Bäcker bis zum exportabhängigen Maschinenbauer. Die Sätze reichen von 15 Prozent Eingangssteuersatz bis zu 42 Prozent Spitzensteuersatz. Die größten und gewinnstärksten Mittelstandsbetriebe sind somit gegenüber ähnlich aufgestellten Kapitalgesellschaften benachteiligt. Denn Letztere zahlen maximal 39 Prozent – 25 Prozent Körperschaftsteuer plus rund 14 Prozent Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer muss jede Firma zahlen, egal ob Kapital- oder Personengesellschaft. Damit Letztere aber nicht zusätzlich benachteiligt werden, können sie die Gewerbesteuer zu nahezu 100 Prozent auf die Einkommensteuer anrechnen – im Gegensatz zu den Konzernen, die sie tatsächlich zahlen müssen. Die Gewerbesteuer ist die kommunale Firmensteuer. Aus ihr finanzieren die Städte und Gemeinden ihre Infrastrukturaufgaben wie beispielsweise den Straßenbau.

Der Hebesatz ist ein rechnerischer Faktor, mit dem die Städte und Gemeinden die Höhe der Gewerbesteuer festlegen. Der Hebesatz unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. In den Großstädten sind die Hebesätze in der Regel am höchsten – diese Städte haben den höchsten Finanzbedarf.

Die Mindeststeuer ist die Steuer, die Unternehmen in jedem Fall an den Staat abführen müssen. Zurzeit wird sie auf 40 Prozent des Gewinns erhoben. 60 Prozent des Gewinns kann eine Firma also maximal durch die Gegenrechnung von Verlusten neutralisieren. Die Mindeststeuer hat Rot-Grün eingeführt, um zu verhindern, dass gerade große Unternehmen ihre Gewinne auf null rechnen.

Die Bemessungsgrundlage beschreibt die Basis der Steuererhebung. Sie legt fest, welche Einnahmen und betriebswirtschaftlichen Größen in den Unternehmen überhaupt zur Grundlage der Besteuerung gemacht werden. In Deutschland ist die Bemessungsgrundlage im Vergleich zu anderen Ländern schmal. Das heißt, es gibt viele Ausnahmen und Möglichkeiten für Firmen, Gewinne an der Steuer vorbeizumanövrieren. „Verbreiterung der Bemessungsgrundlage“ ist daher zu verstehen als der Versuch, Steuerschlupflöcher zu stopfen. TAZ