: Ärzteschaft darf wieder sicherstellen
Im Streit um die kieferorthopädische Versorgung hebt Niedersachsens Sozialministerin Ausnahmeregelung auf
Wer in Niedersachsen einen Kieferorthopäden braucht, muss auch einen bekommen können – und zwar zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen, fand Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Sommer 2004. Ihr Problem damals: Knapp 50 der insgesamt rund 265 niedersächsischen Kieferorthopäden waren aus Protest gegen Gesundheitsreform und finanzielle Umverteilung aus dem Kassensystem ausgestiegen.
Von der Leyen reagierte, indem sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) den so genannten Sicherstellungsauftrag entzog. Statt dem KZVN sollten die Krankenkassen die Versorgung sichern und selbst in der Lage sein, Verträge mit Spangen-Spezialisten zu schließen.
Diese Regelung wurde eingeführt in Cuxhaven, sowie in den Landkreisen Hildesheim und Niedersachsen. Für Cuxhaven kündigt das Sozialministerium nun eine Rückübertragung des Sicherstellungsauftrags auf die KZVN an: Dort arbeiten mittlerweile wieder vier der fünf ortsansässigen Kieferorthopäden auf Chipkarte, womit die Quote der Unterversorgung unter die entscheidende Hürde von 50 % sinkt. In den Landkreisen Hannover und Hildesheim sei man noch beschäftigt, die Situation zu prüfen, heißt es im Sozialministerium. Eine mögliche Rückübertragung könne dann „relativ kurzfristig“ kommen.
Die Krankenkassen nehmen‘s gelassen. „Für uns steht im Mittelpunkt, dass die Versorgung funktioniert“, so Hanno Kummer vom Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK). Allerdings müssten die insgesamt 36 Verträge, die die Krankenkassen zur Sicherstellung der Versorgung mit Spangen-Spezialisten geschlossen hatten, Bestand haben. kli