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Archiv-Artikel

Extremistisch ja – aber gefährlich?

Im Al-Qaida-Prozess plädiert die Verteidigung auf Freispruch: Die Rekrutierung von Terroristen sei nicht bewiesen

Im Berliner Prozess gegen einen mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der Tunesier Ihsan G. habe zwar bei einem Treffen von Glaubensbrüdern extremistische Auffassungen vertreten, sagte Anwältin Margarete von Galen gestern vor dem Kammergericht. Nicht bewiesen sei, dass er in Berlin Gesinnungsgenossen für Terroranschläge rekrutiert habe. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt. Das Urteil soll am 6. April verkündet werden. Die Bundesanwaltschaft hatte auf versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung plädiert.

Der 34-Jährige mit Kampfausbildung in einem Al-Qaida-Lager habe Personen geworben, die bereit gewesen seien, in Deutschland Anschläge gegen jüdische und amerikanische Einrichtungen zu begehen. Der mutmaßliche Terrorist war in Berlin im März 2003 zu Beginn des Irakkriegs festgenommen worden. Verteidiger Michael Rosenthal gestand zu, dass damals eine Gefahrenlage bestand. Es sei aber nicht bekannt, wer was wann unternehmen wollte. „Der Staat darf nicht zum Angstbeißer werden“, so der Anwalt. Die Verteidigung vertrat die Ansicht, das Gericht dürfe sein Urteil nicht auf Angaben von zwei geheim gehaltenen V-Leuten stützen. DPA