: Gericht urteilt für „Bombodrom“
WITTSTOCK/LEIPZIG epd ■ Die Gegner des geplanten Militärübungsplatzes in Nordbrandenburg haben vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. In einem Rechtsstreit um das Eigentum an Wegen auf dem als „Bombodrom“ bekannten Gelände wiesen die Richter ein Revisionsbegehren von Anliegergemeinden zurück, so ein Gerichtssprecher gestern. Mit der Bestätigung vorangegangener Entscheidungen des Potsdamer Verwaltungsgerichts haben die Kommunen das Eigentum endgültig verloren (Az: 3B 61.04). Das Verwaltungsgericht hatte 2004 in 13 Einzelverfahren um Wege auf dem Gelände zugunsten der Bundeswehr geurteilt. Die Eilverfahren über die Inbetriebnahme des „Bombodroms“ vor Brandenburgs Oberverwaltungsgericht sind derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen.