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Archiv-Artikel

Stalker hinter Gitter

Bundesrat fordert jahrelange Haft für Stalking-Täter

BERLIN dpa ■ Wer andere hartnäckig verfolgt und terrorisiert, soll dies nach Willen des Bundesrats im Gefängnis büßen. Gestern stimmte die Länderkammer mehrheitlich einem Entwurf zu, der das so genannte Stalking als eigenständigen Straftatbestand benennt. Schon einfache Fälle von Stalking sollen demnach mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Leidet das Opfer unter schweren Gesundheitsschäden, sollen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden können. Die Belästigung muss „nachhaltig sein“ und den Menschen „erheblich beeinträchtigen“, so der Entwurf. Mit dem Beschluss setzt der Bundesrat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unter Druck, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Pläne äußerte. Die Grünen wollen sich noch im April mit dem Thema befassen.