: Junge Linke werden eingespart
Jungdemokraten sind empört, weil die Nachwuchsorganisationen der vier Landtagsparteien dem unabhängigen Verband den Geldhahn zudrehen wollen. Klage gegen kalten Rauswurf eingereicht
VON PASCAL BEUCKER
Nils Matzner ist stinksauer. „Die Parteijugendorganisationen sollten sich was schämen, dass sie sich genauso schäbig verhalten wie ihre Parteivorderen“, wettert der 22-jährige Student aus Aachen. Und er hat auch allen Grund dazu. Denn Matzner ist Sprecher der JungdemokratInnen/Junge Linke in NRW. Die haben ein Problem: Wenn es nach dem Willen der Parteijugendorganisationen der im Landtag vertretenen Parteien geht, soll dem kleinen, ungewöhnlichen Verband finanziell die Luft abgedreht werden.
Der Hintergrund: Über den „Landesjugendplan NRW“ unterstützt das Land die Bildungsarbeit politischer Jugendorganisationen mit jährlichen Zuwendungen in Höhe von etwa einer Million Euro. Dabei geht das Geld zunächst an den Ring politischer Jugend NRW (RPJ), in dem sich die Jugendverbände zusammengeschlossen haben. Nach einem vereinbarten Schlüssel wird das Geld dann verteilt: Die Jungsozialisten in der SPD erhielten 45 Prozent, der CDU-Nachwuchs Junge Union 31, die Jungen FDP-Liberalen 10, die Grüne Jugend 4,4 und die parteiunabhängigen JungdemokratInnen 8,1 Prozent der Zuwendungen. So war es bisher. Und bisheriges Kriterium für die RPJ-Mitgliedschaft war, dass die entsprechenden Organisationen entweder über eine im Bundes- oder Landtag vertretene Mutterpartei verfügen oder über mehr als 1.500 Mitglieder.
Nun haben die vier Parteijugendverbände gegen die Stimme der JungdemokratInnen ein entscheidendes Wort in der Satzung geändert: Aus einem „oder“ wurde ein „und“. Somit muss nun eine RPJ-Mitgliedsorganisation eine Mutterpartei haben. Und die haben und wollen die JungdemokratInnen nicht, seitdem sie sich 1982 von der FDP trennten. Die dadurch frei werdenden Mittel können die Parteijugendlichen untereinander verteilen. Für JungdemokratInnen-Sprecher Matzner ist das ein Skandal: „Die etablierten Parteien und ihre Nachwuchsorganisationen kommen alle paar Tage in der gesellschaftlichen Akzeptanz auf einem neuen Tiefpunkt an“, kritisiert er. „Da hilft es ihnen auch nichts, wenn sie uns als einer kritischen Stimme die materielle Grundlage entziehen wollen.“ In einer Situation, in der die Parteien nicht einmal mehr 50 Prozent der JungwählerInnen zur Stimmabgabe motivieren könnten, sei es schon abenteuerlich, wenn die parteigebundenen Jugendorganisationen sich 100 Prozent der Fördermittel für politische Jugendbildung unter den Nagel reißen wollten.
Die JungdemokratInnen haben jetzt Klage gegen ihren kalten Rauswurf beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Denn schließlich verböten die gesetzlichen Bestimmungen über die Parteienfinanzierung und der Landesjugendplan Nordrhein-Westfalen, dass die Mittel des RPJ für parteipolitische Zwecke verwendet werden. Förderungszweck dürfe einzig und allein die politische Jugendbildungsarbeit sein. Eine solche politische Jugendbildungsarbeit leisteten die JungdemokratInnen seit Jahrzehnten, ohne dass es bei der Verwendung der öffentlichen Fördermittel je zu einer Beanstandung des Ministeriums oder des Landesjugendamtes gekommen sei. „Es ist rechtlich nicht haltbar, aus dem Ring politischer Jugend einen Ring parteipolitischer Jugend mit Monopolcharakter für die Förderung der politischen Jugendbildung zu machen“, so Torsten Schulte, der Prozessbevollmächtigte der JungdemokratInnen.