: Wie es jetzt weitergeht
Die EU-Chefs können zwar Änderungen der Dienstleistungsrichtlinie fordern, am Zug ist momentan aber das Europaparlament
BRÜSSEL taz ■ Das Gezeter der EU- Staats- und Regierungschefs um die Dienstleistungsrichtlinie mag zwar Eindruck auf die Wähler machen, ist aber rein rechtlich völlig unbedeutend. Denn: Die EU-Kommission kann zurzeit ihren Vorschlag zur Bolkestein-Richtlinie überhaupt nicht verändern und auch die Mitgliedstaaten müssen sich mit ihren Forderungen gedulden. Im europäischen Gesetzgebungsverfahren ist nämlich zurzeit das Europaparlament am Zug.
Die Dienstleistungsrichtlinie gehört zu den Vorhaben, bei denen die Abgeordneten mitentscheiden. Erst wenn das Parlament seine Änderungsanträge gemacht hat, geht der Text zum Rat, also den Mitgliedstaaten, und dann wieder zurück zur Kommission, deren Aufgabe es ist, die Änderungswünsche einzuarbeiten.
Und wie sieht nun der weitere Terminplan konkret aus? Die Berichterstatterin im Parlament, die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, will ihre Änderungsvorschläge am 18. April dem Binnenmarktausschuss vorlegen. Der wird diese dann im April und Mai diskutieren und eine Empfehlung für das Parlamentsplenum erarbeiten. Außerdem müssen unter anderen auch der Umwelt-, Kultur- und Rechtsausschuss Stellungnahmen abgeben. Parlamentspräsident Josep Borrell rechnet daher nicht vor Ende Mai mit einer Diskussion im Plenum. Mit viel Glück könnten die Änderungsanträge des Parlaments noch vor der Sommerpause an den Rat gehen. Sonst würde sich das ganze Verfahren in den Herbst verschieben.
Da angesichts der zu erwartenden Zahl von Änderungsvorschlägen das parlamentarische Verfahren lange dauern wird, wäre es die beste Lösung für alle Institutionen, die Kommission würde ihren aktuellen Vorschlag zurückziehen. Und dann einen neuen, überarbeiteten Text präsentieren. Zahlreiche EU-Parlamentarier fordern das schon seit mehreren Wochen. Aber: Binnenmarkt-Kommissar McCreevy hat mehrfach erklärt, die Richtlinie werde auf keinen Fall zurückgezogen. RUTH REICHSTEIN