Juristen gedenken des NS-Unrechts

KÖLN taz ■ Mit einer Gedenkveranstaltung erinnern das Kölner Oberlandesgericht (OLG) und die Rechtsanwaltskammer Köln heute Vormittag an die Verfolgung jüdischer Juristen unter dem Nationalsozialismus, die vor genau 72 Jahren – am 31. März 1933 – begann. An diesem Tag stürmten SA und SS das Gebäude des OLG am Reichenspergerplatz, trieben alle anwesenden jüdischen Juristen zusammen, verluden sie auf Müllwagen und fuhren sie durch die Kölner Innenstadt zum Polizeipräsidium (damals Krebsgasse). Dort wurden die Juristen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Noch am selben Tag „beurlaubte“ das OLG Köln gemäß eines Erlasses aus Berlin alle jüdischen Richter. Jüdische Anwälte durften demnach nur noch entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung (ein Prozent) zugelassen werden. In Köln waren bis dahin 14 Prozent aller Anwälte Juden. Am 7. April wurde per „Führererlass“ bestimmt, dass jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs und jüdische Richter, die seit 1914 verbeamtet waren, vorerst im Amt bleiben durften. In Köln konnten daher 64 von 124 jüdischen Anwälten zunächst weiter praktizieren. Das endgültige Berufsverbot für jüdische Richter kam 1935 mit dem „Reichsbürgergesetz“. Ab Ende 1938 wurde Juden dann auch generell die Ausübung des Anwaltsberufs verboten.

Der Aufarbeitung der eigenen NS-Vergangenheit widmete sich das OLG auch in der heute beendeten Ausstellung „Juristen ohne Recht“. SUG