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Archiv-Artikel

Verbot für ETA-nahe Partei

MADRID dpa ■ Bei den Regionalwahlen am 17. April werden keine radikalen Separatisten vertreten sein. Das spanische Verfassungsgericht hat den Ausschluss der radikalen Wählervereinigung Aukera Guztiak (AG) in der Nacht zum Freitag bestätigt: Die AG sei eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Separatistenpartei Batasuna und dürfe daher keine Kandidaten für die Wahl aufstellen. Die Batasuna war vor zwei Jahren für illegal erklärt worden, da sie als „politischer Arm“ der ETA gesehen wurde. Die AG kritisierte die Entscheidung als politisch und undemokratisch. Die Partei hatte jede Verbindung mit Batasuna bestritten, sich jedoch wie diese geweigert, den Terror der ETA zu verurteilen. Das Gerichtsurteil fiel mit dem Wahlkampfauftakt im Baskenland zusammen.