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Archiv-Artikel

Einspruch empfohlen

Rechtsanwälte und die Sopo kritisieren Vergabepraxis bei Ein-Euro-Jobs: Pauschale Zuweisung „rechtswidrig“

Von wei

Die Praxis der Hamburger Hartz-IV-Behörde, Arbeitslose ohne vorherige Gespräche rein nach Aktenlage in Ein-Euro-Jobs zu schicken, ist rechtswidrig. Diesen Vorwurf erhebt die Sozialpolitische Opposition (Sopo). Sie beruft sich dabei auf mehrere Hamburger Rechtsanwälte, die im Auftrag der Sopo Zuweisungsbescheide von Betroffenen überprüften. „Wir empfehlen dringend, gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen“, so Sopo-Sprecher Dirk Hauer. Es sei ein „Skandal“, dass rechtlich vorgeschriebene Verfahren für die Hartz-Behörde „offensichtlich keine Bedeutung haben“.

Der Gesetzgeber preist die Arbeit für einen Euro pro Stunde als „Zusatzjob“ an, der Langzeitarbeitslosen helfe, „neue Perspektiven zu erschließen“. Verweigerung ahndet er mit Kürzung des Arbeitslosengeldes (ALG) II.

Ein-Euro-Jobs seien „nachrangige Maßnahmen“, mahnte gestern Rechtsanwältin Heide Flügge. Zuerst müsse die Vermittlung in reguläre Arbeit versucht und geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsplatzchancen ergriffen werden könnten. Zudem, so die Juristin, schreibe das Hartz-Gesetz den Abschluss einer „Eingliederungsvereinbarung“ zwischen Arbeitssuchendem und der für ihn zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) vor. Darin werden Kenntnisse und Wünsche des Joblosen und mögliche Wege in Arbeit festgehalten. „Indem die Arge jedoch pauschal in Ein-Euro-Jobs vermittelt, verlässt sie den rechtlich vorgeschriebenen Weg“, rügte Hauer von der Sopo.

Die Arge hatte schon früher eingeräumt, Leuten ohne Vorabgespräche die Billigarbeit per Brief zuzuweisen. Auch „ist mit Sicherheit nicht immer eine Eingliederungsvereinbarung getroffen worden“, sagte Sprecher Uwe Ihnen gestern. Zum Vorwurf der Rechtswidrigkeit wollte er indes keine Stellung nehmen: „Wer mit etwas nicht einverstanden ist, kann ja dagegen klagen.“ wei