Freispruch nach tödlichen Stichen

Im Fall eines erstochenen Rentners geht das Landgericht Halle bei einem mutmaßlichen Neonazi von einem Angstaffekt und Notwehrexzess aus

HALLE epd ■ Trotz zahlreicher Falschaussagen, widersprüchlicher Angaben und Schutzbehauptungen hat das Landgericht Halle gestern einen 33-jährigen mutmaßlichen Neonazi vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

Bei dem Vorfall im April 2000 in Halberstadt hatte sich ein alter Mann über das Abspielen von Nazi-Liedern beschwert und war danach an vier Messerstichen verblutet. Nach Auffassung des Gerichts hat der Angeklagte Andreas S. dem 60-jährigen Rentner Helmut Sackers in einem Angstaffekt und Notwehrexzess vier tödliche Messerstiche zugefügt. Der genaue Hergang eines Gerangels im Treppenhaus sei aber nicht zweifelsfrei gegen den Angeklagten zu rekonstruieren. Mangels zwingender Beweise müsse deshalb für ihn entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert und prüft eine Revision vor dem BGH.

Dem Gericht zufolge hatte Sackers Nazi-Lieder aus der Wohnung seines Nachbarn Andreas S. in Halberstadt vernommen, darunter das „Horst-Wessel-Lied“. Deshalb habe er die Polizei gerufen. Die Polizei habe Andreas S. ermahnt und sei wieder abgezogen. Später gerieten beide vor dem Haus und im Hausflur wieder aneinander. Dabei habe S. ein Messer gezückt und den Rentner ohne Vorwarnung erstochen.

Dies sei zwar auch in Notwehr nicht rechtens, so die Kammer. Dem psychisch labilen Mann müsse aber wegen eines zurückliegenden Selbstmordversuchs und angstbesetzter Erinnerungen an eigene Verletzungen eine strafrechtlich mögliche Ausnahme zugebilligt werden. Es ist der zweite Freispruch für den Angeklagten. Einen früheren Freispruch des Landgerichts Magdeburg hatte der BGH wieder aufgehoben und eine Neuverhandlung in Halle angeordnet.