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Klage gegen E.ON Hanse wegen überhöhter Gaspreise: Verbraucher wollen die jüngsten Tarifanhebungen nicht hinnehmen. Verbraucherzentrale fordert Offenlegen der Kalkulation. Kunden vermuten Missbrauch von Monopolstellung
Von Gernot Knödler
52 Gasverbraucher aus Hamburg wollen das Unternehmen E.ON Hanse gemeinsam zwingen, seine Preiskalkulation auf den Tisch zu legen. Sie haben die Gaspreiserhöhungen vom 1. Oktober 2004 (zehn Prozent) und vom 1. Februar 2005 (2,8 Prozent) nicht mitgemacht und die Aufschläge einbehalten. Weil jetzt die ersten Jahresabrechnungen ins Haus stehen und damit Mahnverfahren drohen, wollen sie das Landgericht Hamburg feststellen lassen, dass sie die Preiserhöhung nicht hinnehmen müssen.
Ihr zentrales Argument ist die Monopolstellung von E.ON Hanse: Weil sie nicht zu einem anderen Versorger wechseln können, müsse die Justiz prüfen, ob der von E.ON verlangte Preis gerechtfertigt sei. E.ON könne von den Kunden nicht verlangen, dass sie zunächst zu viel zahlten und dann auf Rückzahlung klagten, sagt deren Rechtsanwalt Joachim Bluhm.
Als sich die satten Gaspreissteigerungen vom vergangenen Oktober abzeichneten, hatte die Verbraucherzentrale die Kunden aufgefordert, der Erhöhung zu widersprechen. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale, die die Sammelklage finanziert, folgten 10.000 E.ON Hanse-Kunden diesem Aufruf. Sie beriefen sich dabei auf Argumente des Bundes der Energieverbraucher, nach denen die Einkaufspreise für Gas gesunken sind und demnach auch die Preise für die Verbraucher sinken müssten.
Die Versorger verweisen demgegenüber auf die vor Jahrzehnten eingeführte Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Diese sei geschaffen worden, weil es anders als beim Erdöl nur wenige Anbieter für Gas im Einkauf gebe. Der Preis für das Gas sollte sich daher an dem Markpreis für das Öl orientieren.
Davon stehe nichts in den Lieferverträgen mit den Verbrauchern, argumentiert Anwalt Bluhm. Und selbst wenn man diese Preisgestaltung akzeptieren wollte, wäre die Erhöhung seiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt: Die Gaspreise hätten im Wesentlichen bloß die Steigerungen des Ölpreises mitgemacht, nicht dessen Rückgänge. „Die Bindung ans Öl ist geschaffen worden, um zu verhindern, dass sich die Ölversorger mit dem Gas selbst Konkurrenz machen“, sagt Bluhm.
„Beim Gasmarkt haben wir keinen Wettbewerb“, kritisiert Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale mit Blick auf die Privathaushalte. „Es gibt 700 Versorger in Deutschland, die jeweils Monopolisten sind in ihrem Gebiet.“ Bisher sei völlig unklar, welche Kosten den Versorgern tatsächlich entstünden. Die Briten, deren Gaspreise nicht ans Öl gekoppelt seien, zahlten halb so viel fürs Gas wie die Deutschen. „Die deutschen Verbraucher könnten elf Milliarden Euro im Jahr sparen“, schätzt Hörmann.
„Wir sind überzeugt, dass unsere Preise einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden“, sagt dagegen Alexander Land von E.ON Hanse. Bisher sei noch keiner der betreffenden Kunden gemahnt worden, weil die Fristen dafür noch nicht abgelaufen seien. E.ON werde aber gegebenenfalls die Zahlungen einklagen. Der Gasmarkt für Privatkunden, räumt er ein, sei in der Tat noch nicht so geöffnet, wie das für Industriekunden der Fall sei. Mit dem in Vorbereitung befindlichen Energiewirtschaftsgesetz werde sich das aber wohl noch in diesem Jahr ändern.