: Wegen Rassismus ins Gefängnis
Wegen diskriminierender Äußerungen gegen Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú werden fünf rechte Politiker in Guatemala zu Haftstrafen verurteilt
GUATEMALA-STADT epd/afp/dpa Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú hat in ihrer Heimat Guatemala die erste Verurteilung wegen rassistischer Beleidigung erwirkt. Ein Strafgericht in Guatemala-Stadt verurteilte am Montag (Ortszeit) fünf Politiker des rechtskonservativen Lagers zu je drei Jahren und zwei Monaten Haft sowie 400 Dollar Geldstrafe. Die Verurteilten hatten die Maya-Ureinwohnerin unter anderem bei einer Anhörung als „Indianerin“ beschimpft, die „Tomaten verkaufen“ solle, anstatt sich politisch zu engagieren. Bei dem Hearing im Jahr 2003 war es darum gegangen, ob der ehemalige Diktator Efraín Ríos Montt, der für die Ermordung zehntausender Indigenas Anfang der 80er-Jahre verantwortlich zeichnet, für die Präsidentschaftswahlen kandidieren durfte.
Zu den Verurteilten zählen Juan Ríos, der Enkel des früheren Diktators, zwei frühere Abgeordnete und zwei weitere Politiker aus dem Umfeld von Ríos Montt. Die Gefängnisstrafen könnten in Geldstrafen umgewandelt werden, erklärte das Gericht. Die Verteidigung hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Schuldspruch war das erste Urteil wegen rassistischer Diskriminierung in der Geschichte des mittelamerikanischen Landes, dessen Einwohner zu 60 Prozent Maya sind. „Das Urteil erscheint uns wie ein Wunder. Als Präzedenzfall kann es anderen Opfern helfen“, erklärte Menchú. UN-Berichten zufolge ist die Situation der Ureinwohner bis heute prekär. Die Rassendiskriminierung war erst 2002 ins guatemaltekische Strafgesetzbuch aufgenommen worden.
Menchú zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, obschon ihre Anwälte die Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe in Millionenhöhe gefordert hatten. „Ich glaube, dass wir eine gute Seite in der Justizgeschichte Guatemalas geschrieben haben“, sagte sie am Montagabend (Ortszeit) nach dem Prozess in Guatemala-Stadt. Menchús Stiftung forderte in einer Erklärung, eine Sonderstaatsanwaltschaft einzurichten, die entsprechenden Anzeigen aus der Bevölkerung nachgehe.
meinung und diskussion SEITE 11
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen