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Archiv-Artikel

Pech für Ackermann

Auch Bundesanwaltschaft ficht an, dass Freisprüche der Deutsche-Bank-Vorstände rechtens waren

KARLSRUHE ap ■ Schlechte Nachrichten für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess: Die Bundesanwaltschaft hat sich der Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche in dem bislang spektakulärsten deutschen Wirtschaftsstrafverfahren angeschlossen. Dieser Schritt der obersten deutschen Anklagebehörde verleiht den Vorwürfen der Düsseldorfer Staatsanwälte zusätzliches Gewicht.

Der Prozess um die umstrittenen Millionenprämien für die Mannesmann-Führungsspitze wird nun voraussichtlich nach der Sommerpause den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Prämien wurden gezahlt, nachdem der Mobilfunkkonzern für 180 Milliarden Euro vom britischen Konkurrenten Vodafone übernommen worden war.

In erster Instanz hatte das Düsseldorfer Landgericht die sechs Angeklagten nach monatelanger Verhandlung vom Vorwurf der Untreue und der Beihilfe dazu freigesprochen. Neben Ackermann saßen auch der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsratschef des Mobilfunkkonzerns Joachim Funk, der pensionierte IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel und zwei weitere Manager auf der Anklagebank.

Allerdings betonte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die den Managern gezahlten Prämien in einer Gesamthöhe von rund 60 Millionen Euro unzulässig gewesen seien und sehr wohl Verstöße gegen das Aktienrecht darstellten. Allerdings sei dies strafrechtlich nicht relevant.

Gegen diese Entscheidung hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. In ihrer rund 100 Seiten umfassenden Begründung rügte die Staatsanwaltschaft vor allem eine „fehlerhafte Anwendung des Untreuetatbestandes“ durch die Düsseldorfer Richter.

Bei dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wird keine eigene Beweisaufnahme stattfinden, vielmehr geht es um die Bewertung der vom Landgericht Düsseldorf ermittelten Fakten. Denn die Düsseldorfer Richter hatten sich bei ihrem Urteil auf juristisches Neuland wagen müssen. Dies gilt sowohl für den Tatbestand der Untreue, der auch unter Juristen als ausgesprochen unpräzise gilt, als auch für die Beurteilung von nachträglichen Millionenprämien für Manager, wie sie in den 90er-Jahren üblich wurden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Düsseldorfer Verfahren Haftstrafen bis zu drei Jahren für die Angeklagten gefordert.