Urteil gegen Reklame

Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig geworden. Ein Antrag auf Revision sei bis zum Ablauf der Frist Ende Dezember nicht eingegangen, teilte der Bundesgerichtshof mit. Die Entscheidung gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte für die Werbewirtschaft erhebliche Folgen haben. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Lüneburg gegen die Deutsche Post (Az. 4 S 44/11). (dpa)