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Archiv-Artikel

Außer Kontrolle

Wenn V-Leute in eine fremde Organisation eindringen, erfährt ein Geheimdienst nicht nur etwas, sondern muss auch in ihrem Sinne handeln, um nicht enttarnt zu werden. Was am Beispiel der Neonazizellen sichtbar wird, gehört zur Praxis des Verfassungsschutzes. Auch in der RAF in den 70er-Jahren spielte er eine größere Rolle, als man bisher wusste. Das zeigt in besonderer Weise der Buback-Becker-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart

von Thomas Moser

Die Öffentlichkeit erfuhr 2007 von einem pensionierten Geheimdienstler, Winfried Ridder, ehemals Leiter der Terrorabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass Verena Becker, das frühere Mitglied der Bewegung 2. Juni und dann der RAF, 1981 vor dem Kölner Amt umfangreiche Aussagen gemacht hat und als dessen Informantin gelten kann. Das wird von keiner Seite mehr bestritten. Unklar ist bisher allerdings, wie lang und vor allem seit wann Beckers Kontakt zum VS besteht. Doch die Frage beginnt aufzuplatzen wie eine Laufmasche.

Dass der bundesdeutsche Inlandsgeheimdienst in der Hauptverhandlung gegen Verena Becker zusehends beleuchtet wird, ist nicht einfach ein unfreiwilliges Nebenprodukt des Verfahrens, sondern ein Ergebnis der Bemühungen des 6. Strafsenats unter dem Vorsitz von Richter Hermann Wieland, den Mordfall Buback aufzuklären. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker lediglich vor, den Tatort ausgespäht und Bekennerbriefe verschickt zu haben. Wenn sie gehofft hatte, mit dieser verschobenen und billigen Anklage einen Deckel auf den ganzen Fall legen zu können, hat sie sich gründlich getäuscht.

Gericht bohrt nach Verfassungsschutz

Wer den Prozess verfolgt, kann feststellen, dass es weder den Nebenkläger Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, noch das Gericht sonderlich interessiert, wer die Bekennerbriefe verschickte. Sie wollen wissen, wer den Anschlag vom 7. April 1977 verübte, auf dem Tatmotorrad saß und die tödlichen Schüsse abgab. Das Gericht will sogar noch mehr: Es will die Hintergründe beleuchten, also vor allem die Frage, welche Rolle der Verfassungsschutz vor, bei oder nach dem Attentat möglicherweise spielte. Und obwohl der Prozess bisher nicht klären konnte, wer der oder die Mordschützin war, hat er die Aufmerksamkeit in einer Weise auf den Verfassungsschutz gelenkt, die nicht nur ihm nicht recht sein kann.

Seit Beginn des Prozesses am 30. September 2010 führt das Gericht eine Auseinandersetzung mit der Bundesregierung um die Freigabe und Verwertbarkeit von Verfassungsschutzakten zu Verena Becker. Das ist einmal ein 227-seitiger sogenannter Befragungsvermerk sowie ein 82-seitiger sogenannter Auswertevermerk dieser 227 Seiten, beide aus dem Jahr 1981. Die befragte Quelle wird nicht identifiziert. Es ist davon auszugehen, dass es sich um Verena Becker handelte. Die Inhalte der beiden Vermerke sind gleichwohl fragwürdig und nicht unbedingt kompatibel.

Heute weiß man, dass die Quelle laut Auswertevermerk erklärt haben soll: Günter Sonnenberg sei der Lenker des Tatmotorrads am 7. April 1977 gewesen, Stefan Wisniewski der Schütze auf dem Sozius und Christian Klar der Fahrer des Fluchtautos. Erst seit November 2011 weiß man aber zugleich, dass sich keiner dieser drei Namen im umfangreicheren Befragungsvermerk findet.

Papiere angeblich verschwunden

Unklar ist, was mit dem Original-Vernehmungsprotokoll Beckers passierte, das Grundlage des 227-seitigen Befragungsvermerks war und das mehrere hundert Seiten umfassen müsste. Es sei im BfV nicht mehr vorhanden, heißt es nur. Überprüfen kann das niemand. Und ob die Vernehmungen Beckers damals auf Tonband mitgeschnitten wurden und wenn ja, wo dieser Mitschnitt ist, beantwortet bisher keiner der Verfassungsschützer.

1982 stellte das Verfassungsschutzamt die beiden Aktenteile der Bundesanwaltschaft zur Verfügung. Das wurde im Jahr 2007 bekannt. Allerdings erklärte die Karlsruher Behörde, die Akten seien bei ihr nicht mehr auffindbar. Bis heute nicht. Im Januar 2008 wurden diese Akten auf einmal vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gesperrt. Für den Prozess bedeutet das, dass die Akten, die dem Gericht vorliegen, nicht verwertet werden dürfen. In diesen Unterlagen sind obendrein mehrere Stellen geschwärzt.

Das Gericht hat beim Bundesinnenministerium die Freigabe dieser VS-Akten beantragt. Das Ministerium lehnte ab. Das Gericht wollte daraufhin einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung herbeiführen lassen. Ein ungewöhnlicher Schritt, der vom Innenministerium und vom Kanzleramt gleichfalls verworfen wurde. Schließlich rief das Gericht das Bundesjustizministerium als seinen obersten Dienstherrn an und bat um Unterstützung in der Sache. Auch das wurde verweigert.

Kooperation mit Nachrichtendienst

Verena Becker ist nicht die einzige Terroristin, die mit einem Nachrichtendienst kooperierte. So war Klaus Steinmetz, der in Kontakt mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld stand, V-Mann des LfV Rheinland-Pfalz. Vor allem im eingemauerten und überschaubaren Westberlin war es dem dortigen Verfassungsschutz gelungen, in die Terrorgruppierung Bewegung 2. Juni einzudringen. Ulrich Schmücker wurde 1972 in Haft als V-Mann angeworben. Der Mord an Schmücker 1974 wurde nie aufgeklärt. Die Tatwaffe lagerte beim LfV Berlin. Auch Volker Weingraber, Angela Luther und Ingeborg Barz werden Geheimdienstkontakte nachgesagt. Die beiden Letzten sind verschwunden. Verena Becker wurde im Juli 1972 aufgrund der Aussage eines Gruppenmitglieds bei der Polizei verhaftet. Es ist anzunehmen, dass auch sie in Haft vom Verfassungsschutz aufgesucht wurde.

Einige ehemalige RAF-Mitglieder, so Peter Jürgen Boock, Silke Meier-Witt und Werner Lotze, der heute einen anderen Namen trägt, sagen als Zeugen im Buback-Prozess aus. Sie fragt das Gericht auch, ob sie vom Verfassungsschutz kontaktiert wurden, zum Beispiel in Haft. Alle bejahen. Boock schränkt ein, als sich seine Gegenüber als VS-Mitarbeiter zu erkennen gaben, habe er das Gespräch abgebrochen und sei zurück in seine Zelle gegangen. Silke Meier-Witt führte Gespräche. Als sie der Vorsitzende Richter fragt, was der VS von ihr wollte, antwortet sie: „Dasselbe wie Sie! Informationen über die RAF.“ Weiteren Fragen weicht sie aus, sie könne sich nicht mehr richtig erinnern. Das Thema ist ihr unangenehm.

Peter Jürgen Boock scheint das Thema Verfassungsschutz und RAF inzwischen zu beunruhigen. Gegen Ende seiner Vernehmung, die insgesamt fünf Tage dauert, gibt er sich überzeugt, dass die Geheimdienste Einfluss auf die RAF hatten. Und wörtlich: „Wir sind sicher manipuliert worden.“ In diesem Zusammenhang erwähnt er, es habe ihn immer gewundert, dass die Tatwaffe, eine Maschinenpistole von Heckler und Koch, nicht sofort versteckt wurde, zum Beispiel in einem Erddepot. Die RAF habe nur drei solcher Langwaffen besessen, so Boock, sie mussten schnell in Sicherheit gebracht werden. Es widersprach allen Regeln, dass RAF-Mitglieder die Waffe nach dem Attentat mit sich führten und damit in Deutschland unterwegs waren. Günter Sonnenberg und Verena Becker hatten sie bei ihrer Festnahme im Mai 1977 in Singen dabei.

Illegale Aktionen mit Wissen der Behörden?

V-Leute der Geheimdienste in den Reihen von Terrorgruppen – ein solcher war der Zeuge Peter Becker. Mit der Angeklagten ist er nicht verwandt oder verschwägert. Er hat nichts dagegen, dass sein Name genannt wird. Um verständlich zu machen, worum es geht, ist das sogar nötig. Als 19-Jähriger schloss er sich im Jahr des Buback-Attentats 1977 der Gruppe Antiimperialistischer Kampf Kaiserslautern an, in der unter anderem Dieter Faber, ein Cousin von Gudrun Ensslin, und Elisabeth van Dyck aktiv waren. Beide leben nicht mehr. Die Gruppe zählte zum Umfeld der RAF und verübte verschiedene kriminelle Taten. Becker wurde gefasst und erklärte sich bereit, für das LfV Rheinland-Pfalz als V-Mann mit dem Decknamen „Volker Koch“ zu arbeiten. Die weiteren illegalen Aktionen der Gruppe geschahen mit Wissen des Amtes.

Im Buback-Prozess vor dem OLG in Stuttgart macht Peter Becker nun folgende Aussage: Im Sommer 1979 habe er zusammen mit Faber Christian Klar getroffen. Dabei habe Klar zu erkennen gegeben, dass Verena Becker die Mörderin Bubacks sei. „Deine Namensvetterin war's“, habe Klar erklärt. Er, Peter B., so der Zeuge weiter, habe seine beiden Führungsmänner beim LfV über das Treffen mit Klar und dessen Aussage, Verena Becker sei die Schützin gewesen, informiert. Die Verfassungsschützer haben sich das notiert, aber keine weiteren Fragen gehabt. Von Peter B. weiß das Gericht, weil er sich 30 Jahre später, im Sommer 2009, schriftlich an die Bundesanwaltschaft gewandt und mitgeteilt hat, er könne etwas zum Fall Verena Becker beitragen. Peter B. wurde daraufhin vom BKA offiziell vernommen. Doch auch Folgendes erzählt der Zeuge: Kurze Zeit später habe er Besuch vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bekommen. B. lebt zurzeit in Thüringen. Er sei aufgefordert worden, nicht über Verena Becker auszusagen.

Den BKA-Beamten, die Peter B. im Jahr 2009 vernahmen, bestätigte das LfV Rheinland-Pfalz, dass er in den 70er-Jahren tatsächlich als Informant tätig war. Unterlagen über ihn seien aber nicht mehr vorhanden. Den Antrag der Nebenklage, die beiden ehemaligen V-Mann-Führer B.s vom LfV Rheinland-Pfalz sowie eine leitende Verfassungsschützerin des LfV Thüringen als Zeugen vorzuladen, lehnt das Gericht allerdings ab. Sie hätten das Attentat ja nicht selber beobachtet.

Es sind Zeugen aus der zweiten Reihe, vom Hörensagen, auf die das Gericht bei seiner Wahrheitsfindung angewiesen ist. Dazu zählt Nils von der Heyde, Exchefreporter der Bild-Zeitung in Hamburg, der mit dem verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz von Hamburg, Christian Lochte, befreundet war. Lochte, so von der Heyde, habe ihm kurz nach dem Attentat erklärt, Verena Becker habe Buback erschossen.

Im Oktober 2011 sind dann erstmals die erwähnten VS-Vermerke von 1981 Gegenstand der Hauptverhandlung. Zwei ehemalige Beamte des BfV in Köln, die für diese Vermerke verantwortlich zeichnen, können als Zeugen gehört werden. Manfred Sundberg, 70, schrieb den 227-seitigen Befragungsvermerk, und Lothar Meerfeld, 68, den 82-seitigen Auswertevermerk. „Sundberg“ und „Meerfeld“ sind Decknamen. Ein seltsam anmutendes Schauspiel. Im Gerichtssaal darf niemand seine Mütze auf dem Kopf lassen, ohne zu riskieren, vom Gericht wegen Ungebührlichkeit aus dem Saal verwiesen zu werden. Und hier treten Zeugen unter falschem Namen auf. Ein Symbol auch für die Respektlosigkeit, die die Staatsschutzorgane diesem Verfahren und diesem Gericht entgegenbringen.

Gericht lässt sich nicht mehr alles gefallen

Neun Fragen hat das Gericht dem BfV vorab zugeleitet, vier – die Fragen sechs bis neun – dürfen die Beamten beantworten. Darauf erstreckt sich ihre Aussagegenehmigung. Frage sechs lautet zum Beispiel: Hat die Quelle ihre Kenntnis aus eigenem Wissen oder mittelbar erlangt? Und Frage acht: Hat die Quelle weitere Angaben zu Anschlägen und Tatbeteiligten gemacht? „Herr Meerfeld“, über 40 Jahre lang im Dienst des Dienstes, denkt allerdings nicht daran, auch nur eine Frage einigermaßen verbindlich und klar zu beantworten. Er könne dazu nichts sagen; er habe keine Erinnerung mehr; er sei nicht berechtigt, darauf zu antworten. Doch das Gericht lässt ihm das nicht durchgehen. „Das ist unglaublich“, befindet Richter Wieland. „Dass einer kommt und sagt, ich weiß nichts mehr, haben wir in diesem Verfahren wenig erlebt.“ Und dann schickt der Richter den Mann, immerhin Oberregierungsrat a. D., mit der Maßgabe wieder nach Hause, sich gefälligst auf die Zeugenvernehmung vorzubereiten. Hier wird deutlich, welche Entwicklung auch das Gericht im letzten Jahr durchgemacht hat. Es lässt sich von Beamten der Sicherheitsbehörden nicht mehr alles ohne Weiteres gefallen.

Kollege „Manfred Sundberg“, in den Pausen von „Meerfeld“ und einem dritten Mann, der an diesem Tag im Zuschauerraum sitzt, anzunehmenderweise informiert, gibt sich danach etwas gesprächiger, aber nicht wesentlich substanzieller. Er hatte die Quelle befragt und wird jetzt danach befragt. Seine Antworten sind vieldeutig: Sie habe zu Verena Becker keine Angaben gemacht, was offenlässt, ob die Quelle selber Becker war. An Einzelheiten über den Ablauf des Anschlages könne er sich nicht mehr erinnern. Ebenso, ob die Quelle am Anschlag beteiligt war, die Attentäter kennt oder noch andere Anschläge beschrieben habe. Zur RAF und ihren Mitgliedern habe die Quelle Angaben gemacht, was konkret, wisse er nicht mehr. Wie lange der Kontakt zur Quelle bestand, dürfe er nicht sagen. Der Auftritt belegt zumindest den Kontakt des VS zu einem führenden RAF-Mitglied. Und sollte die Quelle nicht Verena Becker selber gewesen sein, gab es folglich schon zwei Informanten des BfV aus den Reihen der RAF.

Ein paar Wochen später, am 10. November, erscheint „Lothar Meerfeld“ dann zum zweiten Mal vor Gericht. Es wird ein Auftritt, der die Glaubwürdigkeit des BfV zertrümmert – und die der Bundesanwaltschaft gleich mit. Die wichtigste Information des 82-seitigen Auswertevermerks ist, wie gesagt, Sonnenberg, Wisniewski und Klar hätten das Mordkommando gestellt und Wisniewski sei der Schütze auf dem Sozius des Motorrads gewesen. „Meerfeld“ bestätigt, dass er die drei Namen in den Auswertevermerk geschrieben hat.

Nun wird es spannend. Auf Nachfrage erklärt er, die einzige Grundlage seiner Auswertung sei jener 227-seitige Befragungsvermerk des „Kollegen Sundberg“ gewesen. Doch in diesem Befragungsvermerk finden sich die drei Namen Sonnenberg, Wisniewski und Klar gar nicht. „Meerfeld“ räumt das ein. Dann sagt er, ihm sei es ein Rätsel, woher er die drei Namen hätte. Das Gericht hakt nach. Und nun leistet der Verfassungsschützer eine Art Offenbarungseid: Sogar dem gesamten Bundesamt für Verfassungsschutz sei das ein Rätsel. Seit Jahren, schon als er noch im Dienst war (er ist seit sechs Jahren im Ruhestand), also seit mindestens 2005, suche man in der Behörde nach der Grundlage dieser drei Namen, durchforste Archive, bisher ohne Erfolg.

Wer hat wen getäuscht?

Die Information, Wisniewski sei der Schütze gewesen, wird seit Jahren auf den Medienmarkt getragen. Zum Beispiel durch die Bundesanwaltschaft. Auf ihrer Jahrespressekonferenz im Dezember 2008 erklärte sie, das BfV habe ihr am 15. Juni 2007 eine „unbestätigte Einzelinformation“ übermittelt, nach der Wisniewski der Todesschütze gewesen sein soll. Seit mindestens 2005 weiß das BfV, dass diese Information keine gesicherte Grundlage hat, und übermittelt sie dennoch im Jahre 2007 so mir nix, dir nix der Strafverfolgungsbehörde in Karlsruhe? Ob die Information seitens des BfV womöglich mit der Einschränkung weitergegeben wurde, die Grundlage sei unsicher, dazu verweigert die Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme. Der Presse gab sie die Information „Wisniewski“ damals jedenfalls ohne relativierende Einschränkung weiter. Wer hat wen getäuscht: das BfV die Bundesanwaltschaft oder sie die Öffentlichkeit? Oder beide zusammen die Öffentlichkeit?

Nach dem Auftritt des Verfassungsschützers „Meerfeld“ beantragt die Nebenklage, BfV-Präsident Heinz Fromm als Zeugen zu laden sowie den früheren BfV-Präsidenten Richard Meier. Die besagte „Einzelinformation Wisniewski“ von Juni 2007 trägt die Unterschrift Fromms, und Meier stand dem Amt in den fraglichen Jahren von 1977 bis 1983 vor. Meier sollte am 12. Januar 2012 in den Zeugenstand treten, wenn der Prozess nach der Winterpause weitergeht. Doch der frühere Verfassungsschutzchef hat einen Tag vorher abgesagt, wegen „gesundheitlicher Beschwerden“. Fromm als Zeugen zu hören lehnt das Gericht ab. Anzeichen einer Kapitulation vor diesem nicht beherrschbaren Fall?

Das macht der Auftritt von Nebenkläger Michael Buback deutlich, der Ende November 2011 ebenfalls auf dem Zeugensessel Platz nimmt. Etwa 40 Zeugen haben sich im Laufe der vergangenen vier Jahre an ihn gewendet. Darunter Augenzeugen des Attentates. Es ist typisch für das Gesamtverfahren, dass sich so viele Zeugen an den Sohn des Mordopfers wenden und nicht an die zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Vertrauen in sie scheint nicht groß zu sein. Buback berichtet auch von Zeugen, die angeblich Informationen über den Hintergrund des Attentates oder über Kontakte Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz besitzen wollen. Einer behauptet, das LfV Bayern habe entsprechende Unterlagen; einer, Becker sei schon im Jahre 1971 auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes gestanden. Informationen, die eigentlich offiziell ermittelt und auf ihre Authentizität hin überprüft werden müssten. Nur, wer soll das tun? Lediglich in einem Fall vergibt das Gericht einen Ermittlungsauftrag – an die Bundesanwaltschaft. Die Aufklärung sitzt auch in einer Ermittlungsfalle fest.