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Archiv-Artikel

Juristen gegen Graffiti-Gesetz

Die Berliner Strafverteidiger haben eine verschärfte Strafverfolgung von Graffiti-Sprayern als überflüssig und übertrieben zurückgewiesen. Bereits jetzt würden Sprayer wegen Sachbeschädigung zu teilweise ganz erheblichen Geldstrafen und bei Wiederholungen auch zu Freiheitsstrafen verurteilt, teilte der Verein am Dienstag mit. Auch von einer geplanten Gesetzesänderung sei keine wirksamere Graffitibekämpfung zu erwarten, hieß es. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte anlässlich eines Anti-Graffiti-Kongresses in der Vorwoche gefordert, das Strafrecht so zu konkretisieren, dass der Tatbestand der Sachbeschädigung schon dann erfüllt ist, wenn das äußere Erscheinungsbild gegen den Willen des Eigentümers oder eines sonst Berechtigten verändert wird. Der Verein der Strafverteidiger teilte dazu mit: Das Argument, eine Gesetzesänderung ermögliche eine Kostenersparnis in der Strafverfolgung, werde dort als Vorwand entlarvt, wo Jugendliche mit Spraydosen mit kostenintensiven nächtlichen Hubschraubereinsätzen per Wärmekameras gejagt werden. DPA