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Archiv-Artikel

Die Lampen verwechselt

FLUGZEUGABSTURZ Ein Wasserflugzeug-Pilot wird vom Hamburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei seiner Bruchlandung im Hafen starben zwei Passagiere

Von KVA

Das Amtsgericht Hamburg hat gestern den Wasserflugzeug-Piloten Nikolaj von W., der am 22. August 2009 für eine Bruchlandung auf der Elbe mit zwei Todesopfern verantwortlich war, wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Auch wenn Sicherheitssysteme versagten, haben Sie das hohe Maß der Sorgfaltspflicht verletzt“, sagte Amtsrichter Oliver Lass. „Sie konnten das Unglück verhindern.“

Im Verfahren konnte die genaue Ursache des Unglücks nicht geklärt werden. Fest steht, dass von W. nach einem Tankstopp auf dem Airport das Fahrwerk des Amphibien-Fliegers Cessna T 208 nicht eingefahren hatte, offenbar, weil er vom Tower mit Weisungen abgelenkt wurde.

Bei der Landung mit ausgefahrenen Fahrwerk im Baakenhafen der Hafen-City überschlug sich dann der Flieger und versank im Wasser. Die beiden Passagiere ertranken im Flugzeug. Fest steht auch, dass das Audioansage-Warnsystem nicht funktionierte, das bei der Landung die Stellung des Fahrwerkes angibt. Es springt erst bei einer Fluggeschwindigkeit von 80 Knoten an, die von von W. bei dem Sieben-Minuten-Flug nicht erreicht wurde.

Auch das manuelle Warnsystem an den Schwimmern war beim Wieder-Einsteigen der Passagiere am Flughafen versehentlich außer Kraft gesetzt worden. Und welche der Fahrwerks-Warnlämpchen geleuchtet haben – ob die blauen für Wasser- oder die grünen für Landlandung – blieb im Unklaren. Richter Lass vermutet, dass der erfahrene Landflug- und erst frisch ausgebildete Wasserflug-Pilot in einem „Augenblicksversagen“ die Lampen „falsch gedeutet“ oder verwechselt hat.

Von Ws. Verteidiger Wolfram Maschke, der Freispruch gefordert hatte, hält die Höhe des Strafmaßes „für einzigartig in der Rechtssprechung“ und kündigte Rechtsmittel an.  KVA