: Kein Tempo im Drom
Staatsanwaltschaft kritisiert, dass Kammergericht Verfahren gegen Sarrazin und Strieder verschleppt
Die Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens in der Tempodrom-Affäre gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) wird die Justiz voraussichtlich noch Monate beschäftigen. Angesichts der Fülle des Materials sei noch kein Termin für eine Entscheidung absehbar, teilte das Kammergericht gestern mit. Die Staatsanwaltschaft hatte sich beim Kammergericht über die Entscheidung des Landgerichts beschwert.
Die Ermittler hatten den beiden SPD-Politikern Untreue zu Lasten des Landes vorgeworfen. Sie sollen einen Zuschuss von 1,5 Millionen Euro am Parlament vorbei für den Bau bewilligt haben. Das Landgericht hatte eine Prozesseröffnung abgelehnt, weil dem Land letztlich kein Schaden entstanden sei.
Kammergerichtspräsidentin Monika Nöhre verwies bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts für 2004 auf eine gestiegene Zahl von Verfahren am höchsten Berliner Gericht in Zivil- und Strafsachen. Die Zahl zivilrechtlicher Beschwerden hat sich demnach im Vorjahr auf 2.835 Fälle erhöht, rund 40 mehr als noch 2003. Bei zivilrechtlichen Berufungen gingen 2004 rund 4.100 Fälle ein, rund 20 mehr als ein Jahr zuvor. Zugleich fielen laut Nöhre sieben Richterstellen weg. Trotzdem sei es gelungen, die Dauer zivilrechtlicher Berufungsverfahren auf knapp ein Jahr zu senken. „Trotzdem liegen wir bei den Berufungen noch über dem Bundesdurchschnitt“, sagte die Präsidentin.
Das Kammergericht hat die Funktion eines Oberlandesgerichtes. In Zivilsachen urteilt das Kammergericht über bereits ergangene Entscheidungen des Landgerichts oder über Entscheidungen von Familienrichtern an den Amtsgerichten. DPA