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Archiv-Artikel

Wer ist so frei?

Kulturschaffende müssen kein Gewerbe anmelden, sondern können freiberuflich arbeiten. Das erspart viel Bürokratie und wird auch gefördert

Freiberuflich oder Gewerbe? Das ist die Grundfrage für alle, die sich im Kultur- und Medienbereich selbstständig machen wollen. Per Definition müssen Freiberufler „wissenschaftlich, beratend, publizistisch, erzieherisch oder künstlerisch“ tätig sein. In jüngster Zeit haben sich ihre Tätigkeitsfelder allerdings erweitert: In Kultur, Marketing, bei den neuen Medien, aber auch im sozialen Bereich arbeiten immer mehr Freiberufler. Die „Freelancer“, wie manche sich neudeutsch nennen, erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttosozialproduktes in Deutschland. Die Freiberuflichkeit hat den Vorteil, dass keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Außerdem unterliegen „Freie“ weder der Bilanzpflicht, noch müssen sie eine doppelte Buchführung vorweisen. Die Unternehmensgründung ist meist unkompliziert: Schreibtisch, Computer, Anmeldung und Klärung der Mehrwertsteuerpflicht beim Finanzamt – und schon kann man loslegen. Studien zeigen, dass Freiberufler seltener scheitern als gewerbliche Unternehmer. Als Starthilfe kommen neben den klassischen Krediten die beiden Förderungen der Arbeitslosenversicherung „Überbrückungsgeld“ und „Ich-AG“ infrage. Künftige Freiberufler müssen dazu einen Geschäftsplan beim Arbeitsamt vorlegen. Beratungen werden beim Bundesverband der Freien Berufe durchgeführt. Auch die Investitionsbanken bieten Beratungen für angehende Freiberufler an. MH

Weitere Infos: www.freie-berufe.de und www.investitionsbank.de

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