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Archiv-Artikel

Polemik der NPD erlaubt

URTEIL Verfassungsgericht betont Meinungsfreiheit im Streit um das Hitler-Attentat Georg Elsers

Von CHR

KARLSRUHE taz | Auch Rechtsextremisten dürfen Deutschland polemisch kritisieren, betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte die NPD-Politikerin Edda Schmidt. Sie war vom Amtsgericht Hechingen wegen Verunglimpfung des Staates zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Anlass war ein von ihr verantwortetes Flugblatt zu einer Theateraufführung über den Hitler-Attentäter Georg Elser. Schmidt kritisierte, dass bei Elsers Attentatsversuch acht Menschen starben. Das „BRD-System“ sei „verkommen“, weil es einen Mörder als Vorbild bejubele.

Das Gericht beanstandete jetzt das Urteil wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Der Tatbestand „Verunglimpfung des Staates“ müsse deshalb eng ausgelegt werden. Strafbar sei eine abwertende Kritik am Staat nur, wenn sie den Bestand oder die Friedlichkeit Deutschlands oder die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen gefährde. Diese Wirkung hätte das Flugblatt niemals haben können, so die Richter. Die Grenze von Polemik zur Straftat sei noch nicht überschritten. (Az.: 1 BvR 917/09) CHR