Polizei-Telefonitis wird untersucht

DATENAFFÄRE Datenschutzbeauftragter prüft Funkzellenabfragen der Polizei, Grüne wollen Moratorium

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat angekündigt, die umstrittenen Funkzellenabfragen der Polizei „stichprobenartig“ zu prüfen: „Wir wollen wissen, wie und mit welcher Begründung die Daten erhoben und wofür sie verwendet wurden.“ Zudem müsse die Polizei ein Konzept vorlegen, wie sie „schnellstmöglich“ die noch erfassten Daten löschen will.

Am Montag hatte die Polizei eingeräumt, seit 2008 insgesamt 4,2 Millionen Handydaten angefordert zu haben, um Autobrandstifter zu fassen. Dabei wurden bei Providern 375 Funkzellenabfragen gestellt. Dazu kamen 35 Abfragen wegen anderer politischer Straftaten, darunter Angriffe auf NPD-Politiker. 960-mal wurden Handynummern an mindestens fünf Tatorten registriert: Daraufhin wurden die dahinterstehenden Namen und Adressen abgefragt. Tatverdächtige wurden nicht ermittelt.

Die Grünen forderten, ein Moratorium für die Funkzellenabfragen zu prüfen, sollten sich die Kriterien für die Maßnahme im Bund nicht verschärfen lassen. Die Piraten verlangten von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), der Berliner Staatsanwaltschaft eine Dienstanweisung zu erteilen, die Abfragen „nicht mehr so leichtfertig“ anzuwenden.

Funkzellenabfragen sind bei „schweren Straftaten“ möglich, laut Strafprozessordnung etwa Mord, Raub, aber auch „Brandstiftung gegen Kraftfahrzeuge“. Wie oft Funkzellenabfragen in Berlin insgesamt stattfinden, bleibt offen. Die Polizei nannte am Montag nur vom Staatsschutz veranlasste Abfragen.

Datenschutzbeauftragter Dix sagte, jeder habe ein Auskunftsrecht bei der Polizei, ob Ermittlungen gegen ihn liefen. Die Ersuche könnten auch formlos gestellt werden. KONRAD LITSCHKO