Studis wollen Rabatt

S-BAHN Studierende fordern Entschädigung für ihr Semesterticket

„Die Entschädigung muss die gleiche sein wie bei den anderen Fahrgästen“

TOBIAS FLOREK, HU

In der Debatte über eventuelle Entschädigungszahlungen der S-Bahn an ihre Kunden fühlen sich Studierende übergangen: „Wir wollen genauso behandelt werden wie alle anderen auch“, fordert Nils Becker vom Asta der Technischen Universität (TU). Betroffen sind rund 110.000 Besitzer von Semestertickets.

Bisher hat die Deutsche Bahn, zu der die Berliner S-Bahn gehört, vorgesehen, Besitzer von Jahres-, Senioren-, Schüler- und Firmenkarten sowie Aboinhaber zu entschädigen. Sie sollen im Dezember einen Monat lang umsonst fahren dürfen. 25 Millionen Euro will die S-Bahn dafür ausgeben. Hintergrund ist das seit mehreren Wochen andauernde Chaos bei dem Unternehmen, das nur noch einen kleinen Teil seiner Fahrzeuge einsetzen kann. Viele Kunden müssen deswegen mehr Zeit für ihre Strecken einplanen oder auf die BVG ausweichen.

Entschädigungen für die rund 110.000 Berliner Studierenden mit Semesterticket sind derzeit jedoch nicht vorgesehen. Zum Kauf des Sechsmonatstickets, das für die Tarifbereiche ABC gilt, sind sie verpflichtet, Ausnahmen gibt es kaum. Kostenpunkt im Sommersemester: 158,50 Euro. „Die Entschädigung muss die gleiche sein wie bei den anderen Fahrgästen“, findet Tobias Florek vom ReferentInnenRat der Humboldt-Universität (HU). Konkret hieße das: „Wenn die anderen Fahrgäste ein Zwölftel ihres Jahrespreises erstattet bekommen, dann fordern wir ein Sechstel des Semesterticketbeitrags“, sagt Becker vom Asta der TU. Derzeit versuchen die Studenten der Universitäten, ihre Forderungen schriftlich zu formulieren, um sie dann gemeinsam zu stellen.

Neben den Studierenden sind auch Inhaber des Brandenburger Mobilitätstickets und des Berlin-Tickets S für sozial Schwache von dem Entschädigungsangebot der Bahn ausgeschlossen.

Unterdessen forderte die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD), am Montag weitere Entschädigungen für die Fahrgäste. Es gebe Gruppen, die besonders stark von den Einschränkungen betroffen seien wie Berufspendler, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssten.

Matthias Horth, stellvertretender Vorsitzender des Fahrgastverbandes Igeb, sieht die S-Bahn in der Pflicht, alle Fahrgäste zu entschädigen, die im Voraus einen Fahrschein erworben haben: „Die S-Bahn hat die Leistung, für die sie im Vornherein Geld kassiert hat, nicht erbracht“, so Horth. Für Studierende wäre es organisatorisch leicht möglich, eine Entschädigungsregelung zu finden, beispielsweise könne das Semesterticket im Winter günstiger angeboten werden. Von der Bahn war am Montag keine Stellungnahme zu erhalten. ALEXANDRA GDANIETZ