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Archiv-Artikel

Terroropfer und TUI prüfen Vergleich

100.000 Euro und eine monatliche Rente vom Reiseveranstalter fordert der Anwalt eines sechsjährigen Jungen, der beim Djerba-Anschlag schwer verletzt wurde. Die TUI ist jetzt bereit, über eine niedrigere Summe zu verhandeln

Drei Jahre nach dem Terroranschlag auf die Synagoge von Djerba wollen der hannoversche Reiseveranstalter TUI und ein damals verletzter Junge im Streit um Schmerzensgeldzahlungen eine gütliche Einigung prüfen. Das erklärten die Anwälte beider Seiten gestern zum Auftakt des Berufungsprozesses vor dem Celler Oberlandesgericht. Im Oktober hatte das Landgericht Hannover die Schmerzensgeldklage des heute sechsjährigen Jungen abgewiesen. Terroranschläge gehörten zum „allgemeinen Lebensrisiko“, so die Begründung.

Der bei dem Anschlag auf der tunesischen Insel schwer verletzte Adrian Esper klagt gegen die TUI-Tochter 1-2-Fly. Diese habe als Reiseveranstalterin nicht ausreichend vor möglichen Gefahren gewarnt. Deshalb fordert er 100.000 Euro und eine monatliche Rente, weil er lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. Die TUI hat inzwischen Ausbildungsversicherungen für alle vom Terroranschlag betroffenen Kinder abgeschlossen. Adrian Esper hat überdies 250.000 Euro aus einem Opferfonds der Bundesregierung und 100.000 Euro vom tunesischen Hotelverband bekommen.

Klägeranwalt Burghardt Lau argumentierte, unmittelbar vor dem Anschlag habe es in Tunesien pro-palästinensische Demonstrationen gegeben. Außerdem seien Touristenbusse angegriffen worden. Darüber hätte der Reiseveranstalter die Urlauber informieren müssen.

Bis zum 6. Mai sollen beide Seiten dem Gericht mitteilen, ob sie Vergleichsgespräche führen wollen. TUI- Sprecher Robin Zimmermann sagte nach der Verhandlung: „Es ist Sache des Klägers, einen Vergleichsvorschlag zu machen, der deutlich unter der geforderten Summe liegt.“ Lau erklärte, Adrians Eltern seien für eine Einigung offen. dpa