: Rettung in Not
Im Streit zwischen Feuerwehr und Krankenkassen über die Rettungsgebühren hat die Innenbehörde Klage vorm Verwaltungsgericht gegen den Schiedstellenspruch eingereicht. Dem Spruch liege eine „falsche Rechtsauffassung“ zugrunde“, so Sprecher Marco Haase. Die Feuerwehr hatte pro Notfallrettung eine Pauschale von 396 Euro verlangt, ihr sind aber nur 273 Euro gewährt worden. Der Senat erwägt zurzeit parallel die Gebühren durch Rechtsverordnung festzulegen.