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Archiv-Artikel

Imam bleibt draußen

Oberverwaltungsgericht verfügt, dass „Hass-Prediger“ vorerst nicht nach Deutschland einreisen darf

bremen taz ■ Er darf nicht zurück: Das Oberverwaltungsgericht hat verfügt, dass der häufig als „Hass-Prediger“ bezeichnete Imam der Abu-Bakr-Moschee zunächst nicht in die Bundesrepublik einreisen darf. Das Gericht will die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes prüfen, das vor zehn Tagen dem Prediger die Rückkehr nach Deutschland gestattet hatte, damit er sich vor Gericht erklären könne.

„Wir sind mit dieser vorläufigen Entscheidung zufrieden“, kommentierte gestern der Sprecher von Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) die Entscheidung. Damit sei gesichert, dass der Imam, der im Urlaub in Ägypten ist, nicht „in einen Flieger steigen und hier wieder predigen“ könne. Bremen habe Nachteile für die öffentliche Sicherheit zu befürchten, auch wenn der Imam, der zu Gewalt aufgerufen haben soll, in wenigen Wochen das Land wieder verlassen müsse, urteilte das Gericht. Die endgültige Entscheidung, ob und wenn ja wann der Imam zum Prozess nach Bremen kommen darf, wird in den nächsten Wochen erwartet.