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Archiv-Artikel

Keine Anhaltspunkte für Kinderhandel

BABYKLAPPE Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen den Verein Sternipark ein

Von GRÄ

Nach Mitteilung von Sternipark e. V. hat die Hamburger Staatsanwaltschaft das Vorermittlungsverfahren gegen den Verein eingestellt. Sozialsenator Dieter Wersich (CDU) hatte Sternipark, der zwei Babyklappen betreibt, vorgeworfen, den Verbleib der Kinder nicht ausreichend transparent zu machen. Damit stand unausgesprochen der Vorwurf im Raum, der Verein betreibe Kinderhandel. Die Staatsanwaltschaft konnte hierfür jedoch keine Anhaltspunkte feststellen.

Die Anwälte von Sternipark begrüßten die Einstellung und sprachen von einer „Rufmordkampagne“, die der Sozialsenator ausgelöst habe. Der Konflikt zwischen Behörde und Verein war im vergangenen Jahr ausgebrochen, nachdem Wersich die Adressen der vier Mütter gefordert hatte, die ihre Kinder 2008 in der Klappe abgegeben hatten. Sternipark lehnte dies mit der Begründung ab, dass man den Müttern Anonymität zugesichert habe. Von den vier Kindern leben drei inzwischen bei ihrer Mutter, eines wurde adoptiert.

Nach den Statuten des Vereins, der vor neun Jahren in Hamburg die bundesweit erste Babyklappe einrichtete, kümmert sich die Mitarbeiter bis zu acht Wochen um die Kinder. In diesem Zeitraum werden keine Behörden informiert, so dass nach Auskunft der Geschäftsführerin Leila Moysich die Mütter „relativ unkompliziert zu ihren Kindern zurückkönnen“.

Sozialbehörde und Sternipark hatten sich nicht auf einen Vermittler im Konflikt einigen können. Während der Senator das Deutsche Jugendinstitut oder das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht vorgeschlagen hatte, wollte Sternipark den Notar und Altbürgermeister Henning Voscherau als Vermittler benennen. Dieser hatte schließlich im Auftrag des Vereins mit den vier Müttern gesprochen und Sternipark bescheinigt, dass das Vorgehen anstandslos sei. GRÄ