: Kein Rabatt möglich
Bildungsbehörde rechnet weiter mit zu niedrigen Schulbuchpreisen und noch älteren Büchern. Musterrechnung kalkuliert hohe Verwaltungsgebühr ein
„Die merken, dass ihre Daten nicht stimmen“, kommentiert Ulrich Mumm vom Verband der Hamburger Schulleitungen (VHS) den jüngsten Schwenk der Bildungsbehörde in Sachen Schulbuchgebühr. Wie die taz gestern berichtete, teilte Schulaufsichtsleiter Norbert Rosenboom den Schulen überraschend in einem „Info-Brief 3“ mit, dass jedes Lehrbuch künftig vier- statt dreimal gegen Gebühr an Schüler ausgeliehen werden soll. Der VHS hatte erst am Freitag gewarnt, die Gebühren für die Eltern könnten sich um rund 100 Euro erhöhen, weil die Behörde die Lehrbuchkosten viel zu niedrig kalkuliert habe.
„Bei vier Ausleihzyklen wird die Rechnung pro Einzelbuch günstiger“, sagt nun Mumm. „Da könnte es eher hinkommen.“ Denn mit den Gebühren, die in der Grundschule 50 Euro, in der Mittelstufe 80 Euro und in der Oberstufe 100 Euro betragen, müssen nur noch 25 Prozent des Anschaffungspreises refinanziert werden. Freilich bedeutet das, dass der Buchbestand noch älter werde.
Allerdings weist Mumm darauf hin, dass in der – im Info-Brief enthaltenen – Musterrechnung für Klasse 7 Buchpreise angegeben werden, „die nicht stimmen“: Ein Deutsch-Lesebuch soll demnach im „Neupreis“ 13,40 Euro kosten, ein Englischlehrbuch 12,90 Euro und ein neues Mathematikbuch 14,70 Euro. Das entspricht nicht der Liste der vom Landesinstitut für Lehrerbildung empfohlenen Bücher: Ein Deutschlesebuch kostet dort zwischen 17 und 20 Euro, ein Englischbuch ist nicht unter 17,50 Euro zu haben, ein Mathebuch ab 17,95 Euro. Rabatte bei einer Sammelbestellung sind nicht möglich, weil Schulbücher „preisgebunden sind“, wie Kirsten Bercker vom Cornelsen-Schulbuchverlag versichert.
Der Elternkammer-Vorsitzende Holger Gisch findet an der Musterrechnung noch etwas anderes bemerkenswert. So soll beispielsweise für das Französischlehrbuch eine Miete von 6,30 Euro bezahlt werden, obwohl nur 15,80 Euro als „Neupreis“ genannt werden. Bei viermaliger Verleihung kämen dabei rund neun Euro Überschuss heraus. „Hier zeigt sich, dass die Eltern einen hohen Verwaltungsanteil mitbezahlen sollen“, sagt Gisch. Die Anordnung der vierten Ausleihrunde sei wohl „die einzige Chance für die Behörde, ihr Geld dafür noch zusammenzubekommen“. Kaija Kutter