Gerichte: Werbeflächenklausel unwirksam

AUSSENWERBUNG Eine Klausel der laufenden Ausschreibung, die den derzeitigen Partner der Stadt bevorzugt, wurde andernorts mehrfach gekippt. Die Stadt hofft trotzdem auf verdoppelte Einnahmen

Der 27 Jahre alte Werbeflächenvertrag zwischen der Stadt Bremen und der einst kommunalen Deutsche Städte Medien (DSM) läuft Ende 2010 aus. Rund 1,2 Millionen Euro zahlt die DSM derzeit für die bremischen Werbeflächen. Bei der Stadt hofft man, mit der derzeit laufenden Ausschreibung die jährlichen Einnahmen mindestens verdoppeln zu können. cja

Das laufende Ausschreibungsverfahren für Bremens Werbeflächen könnte vor Gericht enden. In anderen Städten hat die Justiz entschieden, dass die dem Kölner Außenwerber Ströer eingeräumte so genannte Vorpachtklausel wettbewerbswidrig ist. Bremen hält jedoch an ihr fest. Sie gibt Bremens bisherigem Vertragspartner Ströer das Recht, am Ende des Bieterwettstreits das beste Angebot der Konkurrenz zu übernehmen und so im Vertrag zu bleiben.

Die Klausel hatten deutsche Kommunen vor Jahrzehnten ihrem eigenen Werbeflächenvertrieb, der Deutsche Städte-Reklame GmbH eingeräumt, um dauerhaft die Kontrolle über die eigenen Werbeflächen zu behalten. 2004 übernahm der Ströer-Konzern für rund 400 Millionen Euro das Nachfolgeunternehmen der Deutschen Städte-Reklame (DSR), die Deutsche Städte-Medien (DSM) – inklusive aller alten Vorpachtrechte.

Im Fall des baden-württembergischen Reutlingen etwa entschied jedoch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim 2004, dass Ströers Wahrnehmung dieser Klausel unwirksam war, weil Ströers Leistungen nicht identisch mit der verdrängten Konkurrenz seien. 2007 urteilte auch das Verwaltungsgericht Freiburg, dass die Vorpachtklausel nicht greife, weil der alte Vertragspartner „markenschutzrechtlich nicht in der Lage war, eine Vertragserfüllung zu genau den gleichen Bedingungen“ wie die Konkurrenz anzubieten. In beiden Städten hatten Konkurrenten neu designte Werbeträger angeboten und damit die Ausschreibung gewonnen. Unter Berufung auf ihre Vorpachtklauseln klagten die alten Vertragspartner gegen den Zuschlag für die Konkurrenz.

Münster hatte sich zum 1. Januar 2009 nach 80 Jahren von der DSM getrennt. Nach den Urteilen von Reutlingen und Freiburg zog Ströer hier letztes Jahr sein Angebot zurück. Offiziell hieß es, eine Prüfung habe ergeben, dass ein neuer Vertrag mit Münster „unrentabel“ sei. Wahrscheinlich fürchtete das Unternehmen jedoch, nach einem teuren Instanzenweg zu unterliegen. Im Juli hatte das Bundeskartellamt die Vorpachtklauseln „zweifellos wettbewerbswidrig“ genannt. Das Bremer Bauressort fühlt sich dennoch juristisch an die Klausel gebunden.

Hier hatte sich vergangenen Montag der französische Außenwerbekonzern JC Decaux aus der Ausschreibung zurückgezogen. Wie es in der Branche heißt, ist die Beteiligung an einer solchen Ausschreibung eine kostspielige Angelegenheit: Von Summen in einer Größenordnung zwischen 200.000 und 300.000 Euro ist die Rede – eine Menge Geld, für ein möglicherweise schon vorab entschiedenes Rennen.

Unbestätigten Berichten zufolge sind somit neben Ströer nur noch die noch junge Telekom Out-of-Home-Media und der Berliner Außenwerbekonzern Wall im Rennen. Beide Unternehmen wollten sich auf Anfrage dazu nicht äußern.CHRISTIAN JAKOB