: Rechte Plakate ohne Opel-Logo
DÜSSELDORF afp ■ Das Landgericht Düsseldorf hat den rechtsextremen Parteien NPD und DVU in NRW auf Antrag der Adam Opel AG untersagt, weiterhin Wahlplakate mit dem Opel-Namenszug und der Parole „Arbeit zuerst für Deutsche“ zu verwenden. Es sah durch die Plakate mit der Abbildung des Opel-Schriftzugs auf der Bochumer Werkfassade das Namensrecht des Konzerns verletzt. Opel-Geschäftsleitung und Betriebsrat hatten zuvor bereits klargestellt, dass der Konzern das Plakat als „massive Rufschädigung“ betrachtet: „Ein international tätiges Unternehmen, in dem Mitarbeiter aus zahlreichen Ländern harmonisch zusammenarbeiten, kann es nicht hinnehmen, dass der Firmenname im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen Parolen abgebildet wird.“