Urteil: Samstag ist ein Werktag

KARLSRUHE dpa ■ Der Samstag ist ein Werktag. Im Streit um eine Mietkündigung hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern geurteilt, dass der Samstag auch im Mietrecht nicht als Sonn- oder Feiertag einzustufen ist. Der BGH wies die Klage einer Mieterin ab. Diese wollte ihren Mietvertrag, wie vorgesehen, mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31. August 2001 beenden. Dazu hätte die Kündigung spätestens am „dritten Werktag“ im Juni beim Vermieter sein müssen. Weil sie dort erst am 5. Juni eintraf, war sie laut BGH verspätet. Denn der 1. Juni, ein Samstag, gelte als Werktag und müsse mitgezählt werden. (Az: VIII ZR 206/04 vom 27.04.05) Laut BGH ergibt sich auch aus dem Sprachgebrauch, dass der Samstag kein Feiertag ist. Die Vorsitzende Richterin wies auf die Wendung „werktags außer samstags“ in den Bahnfahrplänen hin.