: SPD im legalen Kämmerlein
Büroaffären der Bürgerschaft: Rechtsexperte hält SPD-Mieter bei SPD-Vermieter für korrekt. Die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen dennoch präzisiert werden
Die Büros von elf Hamburger SPD-Abgeordneten liegen nicht in rechtsfreien Räumen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Juraprofessors Jörn Axel Kämmerer von der Bucerius Law School im Auftrag der Bürgerschaftskanzlei. Eine „unzulässige Querfinanzierung“ einer Partei aus öffentlichen Mitteln liege nicht vor, erklärte Kämmerer gestern bei der Vorstellung seiner Expertise im Rathaus. Deshalb bestehe auch keine Pflicht zur Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Aufwandsentschädigungen.
Die Büros liegen in zwei Immobilien der Baugemeinschaft Besenbinderhof in Altona und St. Georg, in denen auch der Kreisverband Altona und die Landes-SPD Mieter sind. Die 1955 von der SPD gegründete Baugemeinschaft sei zwar mit der Partei „sowohl funktional als auch finanziell eng verflochten“ und müsse somit als eine „der SPD verbundene politische Vereinigung angesehen werden“, so Kämmerer.
Allerdings seien die Räume der Volksvertreter und die der Partei so getrennt, dass „keine Mischnutzung“ bestehe. Da zudem die Miete „ortsüblich“ sei, wirke nicht die Vermietung an SPD-Abgeordnete „vermögensmehrend“, sondern die reine Tatsache, dass überhaupt Räumlichkeiten zu vermieten seien.
An mehreren Stellen seiner 23-seitigen Expertise weist Kämmerer allerdings darauf hin, dass das Hamburger Abgeordnetengesetz „unglücklich“ oder „mehrdeutig“ formuliert sei. Einige Klauseln sollten „auf ihren Sinn und Zweck hin untersucht werden“.
Auf entsprechende Klarstellungen bei einer Überarbeitung des Gesetzes hatten sich vorige Woche bereits Bürgerschaftspräsident Berndt Röder (CDU) und die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und GAL im Grundsatz verständigt. Heute wollen sie erste Details besprechen. Zu den in der Öffentlichkeit kritisierten Fällen gehört auch der eines CDU-Abgeordneten, der sein Büro bei seinem Vater gemietet hat.
Röder gab gestern bekannt, dass die Juristen der Bürgerschaftskanzlei inzwischen die Mietverträge aller 121 Abgeordneten erneut überprüft haben, „ohne formalrechtliche Verstöße festzustellen“. Die Prüfung von Mitarbeiterverträgen, die Abgeordnete mit Familienangehörigen geschlossen haben, dauere aber noch an. Sven-Michael Veit